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Familienrecht

Zu unserem Verständnis als moderne, dynamische Wirtschaftsanwälte zählen wir auch die Betreuung und Vertretung unserer Mandanten in allen familienrechtlichen Belangen, bspw. Ehescheidungen, Unterhaltssachen, Regelung von Obsorge und Kontaktrechten. Aufgrund jahrzehntelanger Tätigkeit und Erfahrung einiger unserer Partner sind wir kompetent, die Sachlage im Zusammenhang mit allen Fragen bezüglich Partner (Ehepartner, Lebensgefährten, usw.) und Kindern, nicht nur familienrechtlicher – sondern auch vermögens-, sozial- und erbrechtlicher Natur zu beurteilen. Gemäß unserer wirtschaftlichen Ausprägung ist es uns auch ein Anliegen, den Schwerpunkt auf unternehmerische Belange zu legen, sofern dies notwendig ist. Wir ermitteln Ihre berechtigten Ansprüche, erstellen notwendige Vereinbarungen und Verträge und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch wenn erforderlich in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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