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Newsletter Archiv

NEWSLETTER 07-2022: HINWEISGEBERINNENSCHUTZGESETZ23.11.2022

Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) riskierten in der Vergangenheit aufgrund eines nicht konkret regulierten Umfelds und in Ermangelung entsprechender Schutzmechanismen Anfeindungen, existenzbedrohende Gerichtsprozesse, Repressalien am Arbeitsplatz (wie Versetzung, schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zu Kündigungen), aber auch Mobbing und in Extremfällen sogar physische Bedrohungen.

 

Mit der bereits im Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; auch: Whistleblower-Richtlinie) sollte der rechtliche Schutz von Hinweisgebern erhöht und sollten einheitliche und branchenübergreifende Mindeststandards geschaffen werden. Die Frist für die nationale Umsetzung endete bereits im Dezember 2021. Aufgrund mangelnder Umsetzung wurde im Frühjahr gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nunmehr liegt mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (kurz "HSchG") ein Entwurf für ein nationales Umsetzungsgesetz vor, der auch bereits das Begutachtungsverfahren durchlaufen hat; das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft treten.

NEWSLETTER 06-2022: DAS DEUTSCHE LIEFERKETTENGESETZ18.10.2022

 

Das Jahr 2022 ist für Unternehmen eine große Herausforderung. Klimawandel, Energiekrise und Fachkräftemangel belasten die heimische Unternehmerlandschaft in nicht unerheblichem Maße.

 

2022 wird aber auch das letzte Jahr sein, in welchem heimische Unternehmen nicht in besonderem Maße auf ihre Lieferketten achten müssen. Dies gilt zwar (noch) nicht direkt für (alle) österreichischen Unternehmen, wohl aber doch für all jene österreichischen Unternehmen, welche direkt oder indirekt an größere Unternehmen in Deutschland zuliefern.

 

NEWSLETTER 05-2022: SCHENKUNGEN UNTER VORBEHALT VON NUTZUNGSRECHTEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN14.09.2022

Die Schenkung von maßgeblichen Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten hat sich seit der Abschaffung der Schenkungssteuer als sinnvolle Maßnahme für eine geordnete Vermögensnachfolge etabliert und auch bewährt. Um allerdings den Zugriff auf das geschenkte Vermögen nicht gänzlich zu verlieren, behalten sich dabei die Geschenkgeber und späteren Erblasser oftmals Nutzungsrechte (etwa Wohnrechte oder Fruchtgenussrechte) vor.

 

Ist dies der Fall, so stellt sich in erb- und pflichtteilsrechtlicher Hinsicht die Frage, ob die Schenkung überhaupt "wirklich gemacht" und das sogenannte Vermögensopfer erbracht wurde oder ob das Vermögen trotz Schenkung noch dem Geschenkgeber zugeordnet wird.

NEWSLETTER 04-2022: COVID-19-JUDIKATUR ZUR GESCHÄFTSRAUMMIETE UND RÜCKFORDERUNG VON ZUSCHÜSSEN07.07.2022

In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die aktuelle COVID-19-Judikatur zur Geschäftsraummiete sowie über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Rückforderungen von Zuschüssen an die COFAG infolge der Verletzung der Schadenminderungspflicht.
 

 

NEWSLETTER 03-2022: MODERNISIERUNG DES OÖ. BAURECHTS14.06.2022

Im Zuge der Baurechtsoffensive 2021 des Landes Oberösterreich wurde im vergangenen Jahr die OÖ Bauordnung 1994 (OÖ. BauO) novelliert, die mit Wirkung zum 01.09.2021 in Kraft getreten ist.

 

Durch die Novelle wurden nicht nur vereinzelt Anzeige- und Bewilligungspflichten im Bereich des privaten Wohnbaus herabgesetzt, sondern darüber hinaus auch Vorteile im gewerblichen Wohnbau erwirkt. Vorrangiges Ziel der Novelle war jedenfalls die Liberalisierung und praxistaugliche Anpassung des bestehenden Baurechts an die tatsächlichen Lebensumstände der Bürger sowie durch Modernisierung des Verfahrensrechts die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich zu erhalten.

 

So wurde beispielsweise die Errichtung von Swimmingpools, Gartenhütten und Carports erleichtert, aber auch die Möglichkeit geschaffen "überholte" Bedingungen und Auflagen in Bauplatz- oder Baubewilligungsbescheiden zu bekämpfen. Zudem birgt die Novelle eine wesentliche Erleichterung bei der Errichtung von Reviereinrichtungen für die oberösterreichische Jägerschaft.

NEWSLETTER 02-2022: AUFTEILUNG DES STIFTUNGSVERMÖGENS IM FALLE DER EHESCHEIDUNG?04.05.2022

Der nachehelichen Aufteilung unterliegen jene Vermögensgegenstände, die zwischen der Eheschließung und der Scheidung der ehelichen Lebensgemeinschaft erworben oder verwendet wurden. Dies aber nur, soweit diese als eheliches Gebrauchsvermögen oder als eheliche Ersparnisse gelten.

Unternehmen, Unternehmensanteile und Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, unterliegen nicht der nachehelichen Aufteilung, ebenso nicht die Erträge aus einem Unternehmen.

 

In einer aktuellen Entscheidung hatte der OGH zu entscheiden, ob auch an eine Privatstiftung ausgeschüttete Unternehmenserträge dieser nachehelichen Aufteilung im Zuge des Scheidungsverfahrens unterliegen.

 

DIESMAL IN EIGENER SACHE15.03.2022

HASCH UND PARTNER ernennt fünf weitere Equity-Partner

NEWSLETTER 01-2022: DAS NEUE GEWÄHRLEISTUNGSRECHT: EIN ERSTER ÜBERBLICK17.01.2022

Im Sommer 2021 hat der Gesetzgeber das neue Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) beschlossen. Dadurch kommt es zu einer umfassenden Reformierung des österreichischen Gewährleistungsrechtes und insbesondere zur Schaffung eines neuen Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).

 

Die neue Rechtslage gilt bereits ab dem 01.01.2022.

 

NEWSLETTER 11-2021: WEG-NOVELLE 2022 - ÄNDERUNGEN IM WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT15.12.2021

Mit Jahresbeginn 2022 wird der erste Teil der geplanten Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft treten, mit 1. Juli der zweite Teil. Durch diese Novellierung wird eine Zustimmungsfiktion bei gewissen – aus Sicht des Gesetzgebers – privilegierungswürdigen Änderungen vorgesehen. Weiters werden die Abstimmungsregelungen der Wohnungseigentümer und die Mehrheitserfordernisse geändert. Überdies wird eine Mindestdotierung der Rücklage eingeführt.

NEWSLETTER 10-2021:TREUEPFLICHTEN IN DER GMBH AM BEISPIEL DES ENTSENDUNGSRECHTS FÜR DEN AUFSICHTSRAT08.11.2021

Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht war bereits in der Vergangenheit mehrmals Thema vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Das Höchstgericht befasste sich mit der Frage des Umfangs der Treuepflicht in einer Gesellschaft, ebenso mit der Frage, wie sich die Einzelrechtsnachfolge auf den Übergang von Entsendungsrechten auswirkt.

 

Anlassfall war ein an den OGH herangetragener Streitfall zweier Größen des österreichischen Handels, ausgelöst durch Differenzen im Zuge der Implementierung eines Kundenbindungsprogrammes.

NEWSLETTER 09-2021: NATIONALE AUSWIRKUNGEN DER EU-WHISTLEBLOWER RICHTLINIE28.09.2021

Unternehmen und Behörden stehen immer mehr im Fokus der Strafbehörden, um bestehende Missstände, insbesondere Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche, hintanzuhalten.

 

Um dieses Vorhaben weiter voranzutreiben, wurde auf EU-Ebene die Whistleblower-Richtlinie beschlossen, wodurch die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsländer in der Pflicht sind, bis 17.12.2021 den Regelungsinhalt der Richtlinie auf Basis eines nationalen Gesetzes entsprechend umzusetzen.

 

Wir stellen Ihnen auch ein Unternehmen vor (akarion.com), das Ihnen bei der Lösung Ihrer Compliance-Anforderungen sehr komfortabel helfen kann.

NEWSLETTER 08-2021: UPDATE - AUSDEHNUNG DER UNTERGRENZEN VON ABTRETUNGS- UND ABFINDUNGSPREISEN28.07.2021

Aufgriffsrechte werden in Gesellschaftsverträgen üblicherweise für Fälle des freiwilligen aber auch unfreiwilligen Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft vereinbart und können beispielsweise aufgrund des unerwarteten Ablebens eines Gesellschafters, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters bzw. Einleitung einer Exekution in das Vermögen des Gesellschafters, ausgelöst werden.

 

Anders als bei Personengesellschaften erfolgt bei Kapitalgesellschaften die Abtretung des Gesellschaftsanteils – ausgenommen in Ausscheidensfällen des Umgründungsrechts oder auf Basis des Gesellschafterausschlussgesetzes – gegen Zahlung eines vordefinierten Abtretungspreises durch die aufgreifenden Gesellschafter. Bei Personengesellschaften hingegen steht dem ausscheidenden Gesellschafter – nach Kündigung – ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft zu.

 

Mit jüngst ergangener Judikatur setzt der OGH seine Bestrebungen fort, die autonome Festlegung des Abfindungsanspruchs bzw. Abtretungspreises  durch die Gesellschafter zu begrenzen und weitet das Verbot der Gläubigerbenachteiligung bei Insolvenz und Exekution auf sämtliche Fälle des Gesellschafterwechsels aus.

NEWSLETTER 07-2021: INVESTITIONSKONTROLLGESETZ (InvKG)27.05.2021

Das neue Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) verfolgt in Umsetzung der "EU-FDI-Screening-Verordnung" das Ziel, Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen aus Drittstaaten zu verhindern.
 

In unserem neuesten Newsletter informieren wir Sie unter anderem darüber, welche Sektoren von den neuen Regelungen betroffen sind, wie ein etwaiges Genehmigungsverfahren durchgeführt wird sowie welche Sanktionen an Verstöße gegen die Bestimmungen des Investitionskontrollgesetzes geknüpft sind!

NEWSLETTER 06-2021: AKTUELLE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-1911.05.2021

Die Auswirkungen des Corona-Virus betreffen massiv die österreichische Wirtschaft.

 

Seit Anfang April 2020 wurden von der Bundesregierung zahlreiche Förderinstrumente eingesetzt, die stetig angepasst und/oder erweitert werden.

 

Ferner ist mit 01.01.2021 ein neues Gesetz in Kraft getreten – das Wohlverhaltensgesetz. Dieses knüpft die Gewährung von Covid-Förderungen an das steuerliche Wohlverhalten von Unternehmen und sieht im schlimmsten Falle Rückzahlungspflichten vor.

NEWSLETTER 05-2021: ERLEICHTERUNG DER RESTRUKTURIERUNG IM KONZERN27.04.2021

Gerade in Krisenzeiten kommt es in Konzernen mitunter vor, dass einzelne Konzerngesellschaften in Schieflage geraten. Dies ist oftmals ein sinnvoller Anlass, um konzerninterne Umstrukturierungen vorzunehmen.

 

Eines der wichtigsten Instrumente der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften ist die Verschmelzung. Mit der aktuellen Entscheidung 6 Ob 203/20a hat der Oberste Gerichtshof nun Klarheit geschaffen, ob eine Verschmelzung von überschuldeten Tochtergesellschaften auf eine Muttergesellschaft zulässig sein kann.

 

Dies wurde bisher von den Firmenbuchgerichten uneinheitlich entschieden und oftmals abgelehnt, weshalb so manche Rettung von Konzerntöchtern scheiterte.

NEWSLETTER 04-2021: ÄNDERUNGEN IM INSOLVENZRECHT: RIRL-UG UND REO - EINE ERSTE DARSTELLUNG (TEIL II)12.04.2021

Unternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden mit Hilfe eines Restrukturierungsverfahrens sich vor einer tatsächlichen Insolvenz zu sanieren.

 

Kern des am 23.02.2021 in Begutachtung geschickten Ministerialentwurfes des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG), respektive der damit geschaffenen Restrukturierungsordnung (ReO) ist der Restrukturierungsplan gemäß den §§ 23 ff ReO und das damit einhergehende Abstimmungsverfahren.

NEWSLETTER 03-2021: AUSWIRKUNGEN VON SITTENWIDRIGEN AUFGRIFFSKLAUSELN IN GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN17.03.2021

In Gesellschafts- und Syndikatsverträgen sind üblicherweise Regelungen enthalten, die im Falle des freiwilligen oder unfreiwilligen Ausscheidens eines Gesellschafters ein Recht der übrigen Gesellschafter zu einem bestimmten Abtretungspreis die Geschäftsanteile des scheidenden Gesellschafters aufzugreifen, vorsehen.
 

Der Oberste Gerichtshof hat jüngst in einer zweiten Entscheidung zu dieser Thematik maßgebliche Einschränkungen für die Ausgestaltung dieser sogenannten Aufgriffsrechte, in Form von Wertgrenzen, festgelegt, welche bei vielen bestehenden Gesellschaften Handlungsbedarf ergeben könnte.

NEWSLETTER 02-2021: ÄNDERUNGEN IM INSOLVENZRECHT: RIRL-UG UND REO - EINE ERSTE DARSTELLUNG (TEIL I)03.03.2021

Am 23.02.2021 wurde der Ministerialentwurf des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) in Begutachtung geschickt. Dadurch soll eine Restrukturierungsordnung (ReO) geschaffen und die Insolvenzordnung (IO) geändert werden.

Das neue Bundesgesetz soll mit 17.07.2021 in Kraft treten und wird die derzeitigen Möglichkeiten zur Entschuldung von – in eine finanzielle Krise geratenen – Unternehmen wesentlich erweitern.

NEWSLETTER 01-2021: VERSCHÄRFTE ANZEIGENPFLICHTEN VON MIETERGESELLSCHAFTEN14.01.2021

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bezog jüngst zu den Auswirkungen bei unterlassenen Anzeigepflichten von Änderungen innerhalb der Eigentümerstruktur juristischer Personen, die Mieter einer Geschäftsräumlichkeit sind, Stellung, verschärfte durch seine Entscheidung die Informationspflichten der Organe und erweiterte bei einem Verstoß dagegen die Schadenersatzansprüche des Vermieters.

 

NEWSLETTER 13-2020: WESENTLICHE ASPEKTE EINER GERICHTLICHEN UNTERNEHMENSSANIERUNG10.12.2020

Wenn ein Unternehmen Insolvenz beantragen muss, ist es in der Praxis für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens von besonderer Bedeutung, dass die gerichtliche Sanierung entsprechend vorbereitet wird und zügig abgewickelt werden kann.

NEWSLETTER 12-2020: AUFGRIFFSRECHTE IN GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN AUCH BEI INSOLVENZ DES GESELLSCHAFTERS18.11.2020

In Gesellschaftsverträgen sind häufig Bestimmungen enthalten, die sicherstellen sollen, dass die Gesellschafter auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters "unter sich" bleiben können und nicht mit einem "fremden" Nachfolger zurechtkommen müssen.
 

Deshalb werden sogenannte Aufgriffsrechte vereinbart. Diese sind auch für den  Fall der Insolvenz des Gesellschafters – was bisher umstritten war – zulässig, allerdings nur in einem engen Rahmen, wie der OGH kürzlich entschied!

NEWSLETTER 11-2020: COVID-19 UND INSOLVENZANTRAGSPFLICHT05.11.2020

Im Hinblick auf die bereits mehrfach medial angesprochene drohende Pleitewelle stellt sich die Frage, ob trotz der vom Gesetzgeber aufgrund der Pandemie zur Stabilisierung der Wirtschaft verfügten Maßnahmen ein Insolvenzantrag zu stellen ist.

NEWSLETTER 10-2020: NEUERUNGEN DURCH DIE COVID-19-SONDERGESETZGEBUNG19.10.2020

Das Jahr 2020 ist nicht nur eine Herausforderung für das Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Die österreichische Bundesregierung hat zuletzt im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020, des Gesellschaftsrechtlichen-COVID-19-Gesetzes sowie des Investitionsprämiengesetzes versucht, Unternehmen in der Krise zu stärken.

NEWSLETTER 09-2020: MELDEPFLICHTEN NACH DEM EU-MELDEPFLICHTGESETZ08.09.2020

Auf Basis des bereits am 01.07.2020 in Kraft getretenen EU-MPfG sind steuerliche Gestaltungen die Bezug zu mehr als einem Mitgliedsstaat der EU oder zu einem Mitgliedsstaat und einem Drittland haben, mitunter national meldepflichtig. Von der Meldepflicht betroffen sind insbesondere auch steuerliche und rechtliche Berater, Banken und Finanzdienstleister.

 

Der Gesetzeswortlaut ist überdies sehr weit gefasst, sodass zahlreiche Gestaltungen erfasst sein können. Hinzu kommt, dass diese Meldepflicht auch rückwirkend, für Gestaltungen seit 25.06.2018 gilt.

 

Die ersten Meldefristen laufen nun spätestens mit 31.10.2020 ab, deshalb, aber auch aufgrund der erheblichen finanzstrafrechtlichen Sanktionen bei Meldepflichtverletzung, sollte man sich mit diesen neuen Compliance-Anforderungen ehestmöglich auseinandersetzen.

NEWSLETTER 08-2020: ERSTE VfGH-ENTSCHEIDUNGEN ZUR COVID-19-GESETZGEBUNG29.07.2020

Bereits seit der Kundmachung des COVID-19-Maßnahmengesetzes gibt es Diskussionen über die Verfassungskonformität desselben und über das Verhältnis dieses Gesetzes zum Epidemiegesetz 1950. Vor allem die Frage nach möglicherweise bestehenden Entschädigungsansprüchen nach Epidemiegesetz bei Betretungsverboten nach COVID-19-Maßnahmengesetz wurde  in den letzten Wochen und Monaten intensiv diskutiert. In seinen drei kürzlich ergangenen Entscheidungen hat der Verfassungsgerichtshof – unter anderem – diese Frage nun erstmals näher beleuchtet.

NEWSLETTER 07-2020: UPDATE EPIDEMIEGESETZ: VERLÄNGERUNG DES FRISTENLAUFS FÜR ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE09.07.2020

Durch die jüngste Novelle des Epidemiegesetzes eröffnen sich neue Chancen für zahlreiche von Betretungsverboten betroffene Unternehmer: Bisher musste ein Antrag auf Entschädigung nach Epidemiegesetz innerhalb von sechs Wochen ab Wegfall der Beschränkungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einlangen. Nunmehr ist dafür eine Frist von drei Monaten vorgesehen. Überdies beginnen bereits abgelaufene und aktuell laufende Fristen neu zu laufen.

NEWSLETTER 06-2020: ENDE DRAKONISCHER VERWALTUNGSSTRAFEN FÜR UNTERNEHMER?01.07.2020

Das verwaltungsstrafrechtliche Kumulationsprinzip wird immer wieder zum Schreckensgespenst für Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Führungskräfte. Ahndet die Behörde etwa mehrere gleichgelagerte Verstöße (zB Lohnunterlagen mehrerer Arbeitnehmer werden nicht bereitgehalten), wird pro Verstoß und pro betroffenem Arbeitnehmer je eine separate Geldstrafe verhängt.

 

Der EuGH hat diesem Kumulationsprinzip in einem Anlassfall nunmehr allerdings eine Absage erteilt. Der folgende Newsletter soll einen Überblick über die derzeitige Rechtslage und die Auswirkungen dieser Entscheidung schaffen. Darüber hinaus finden sich Empfehlungen, wie sich Unternehmer angesichts der noch unklaren rechtlichen Situation am besten verhalten sollten.

NEWSLETTER 05-2020: UPDATE: LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN UND IHRE FORMVORSCHRIFTEN - NEUE UNSICHERHEITEN17.06.2020

In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen hatte sich der OGH mit fremdhändigen Testamenten auseinanderzusetzen, die aus losen Blättern bestanden die nicht fest miteinander verbunden waren.

 

In beiden Fällen kam der OGH zum Ergebnis, dass das Testament formungültig zustandegekommen und damit ungültig war. Der darin festgelegte Wille des Erblassers wurde sohin nicht beachtet und es kamen stattdessen die gesetzlichen Erben zum Zug.

NEWSLETTER 04-2020: ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE GEMÄSS EPIDEMIEGESETZ? UPDATE: FRISTEN19.05.2020

Derzeit ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt, ob die Betretungsverbote nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz möglicherweise zu Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz berechtigen könnten. Ein Antrag wäre aus diesem Grund zwar mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, aber in einigen Fällen – auch kaufmännisch – durchaus sinnvoll und vertretbar. Entschließt man sich zu einer Antragstellung, so ist jedenfalls zu beachten, dass innerhalb von sechs Wochen ab Wegfall der Beschränkungen ein solcher Antrag auf Vergütung des Verdienstentgangs nach Epidemiegesetz gestellt werden müsste, um von einer allfälligen Anwendbarkeit des Epidemiegesetzes profitieren zu können.

 

Aufgrund der in vielen Fällen bereits in Kürze, nämlich am 25.05.2020 endenden Frist sollte eine allfällige Antragstellung jedenfalls möglichst zeitnahe erfolgen.

NEWSLETTER 03-2020: ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE GEMÄSS EPIDEMIEGESETZ?30.04.2020

Derzeit werden zur Frage, ob eine Antragstellung auf Entschädigungszahlung im Sinne des Epidemiegesetzes für Unternehmen, die von den Betretungsverboten betroffen sind, zielführend ist, unterschiedliche Standpunkte vertreten. Es wird teilweise relativ unreflektiert dazu geraten, einen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz zu stellen, um einen möglichen Anspruch "abzusichern" und die Chancen und Risiken eines solchen Verfahrens werden mitunter sehr verkürzt dargestellt.

SONDERINFORMATIONEN zu COVID-1914.04.2020

SONDERINFORMATIONEN zu COVID-19

Ausgabe 1 bis Ausgabe 14

NEWSLETTER 02-2020: ÜBERGANG VON BESTANDVERHÄLTNISSEN BEI VERMIETUNG DURCH FRUCHTGENUSSBERECHTIGTE25.02.2020

Die lebzeitige Übergabe von Liegenschaften oder Eigentumswohnungen von Eltern an deren Kinder unter gleichzeitigem Vorbehalt eines Wohnungs- oder Fruchtgenussrechtes ist eine seit Jahrzehnten gelebte familiäre Praxis.

 

Wird die Liegenschaft oder Eigentumswohnung dabei vom Fruchtgenussberechtigten an einen Dritten vermietet, stellt sich insbesondere nach dem Ableben des Fruchtgenussberechtigten für alle Beteiligten die wesentliche Frage, ob das bestehende Mietverhältnis automatisch vom Fruchtgenussberechtigten auf den Eigentümer der Liegenschaft oder Eigentumswohnung übergeht, oder durch das Ableben des Fruchtgenuss­berechtigten aufgelöst wird.    

 

Dass es in diesem Zusammenhang von erheblicher rechtlicher Bedeutung ist, ob der Mietvertrag mit dem Fruchtnießer der ganzen Liegenschaft oder mit dem Fruchtnießer bloß eines einzelnen Wohnungseigentumsobjektes geschlossen wurde, zeigt die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung diesbezüglich vorgenommene Unterscheidung zwischen Haupt- und Untermietverträgen.

NEWSLETTER 01-2020: AKTUELLES ZUM GESELLSCHAFTERAUSSCHLUSS BEI GMBH UND AG23.01.2020

Zwei Entwicklungen geben Anlass dazu, einen näheren Blick auf die seit Einführung des Gesellschafterausschlussgesetzes 2006 bestehende Möglichkeit des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern zu werfen.

 

Einerseits hat der OGH in einer Entscheidung vom April 2019 Klarstellungen zur Frage der Anfechtbarkeit von Ausschlussbeschlüssen vorgenommen und im Wesentlichen klargestellt, dass diese nur aus formalen Gründen anfechtbar sind. Andererseits wurden mit den, überwiegend seit Juni 2019 geltenden Regelungen des AktRÄG 2019 Änderungen im Bereich des Verfahrens zur Überprüfung der bei Gesellschafterausschluss zu gewährenden Barabfindung vorgenommen.

NEWSLETTER 11-2019: ÄNDERUNG DES WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER REGISTERGESETZES (WiEReG)12.12.2019

Im Zuge der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie hat der Österreichische Gesetzgeber mit einer Gesetzesnovelle im Juli 2019 das erst im Jahr 2018 eingeführte Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (kurz auch "WiEReG") novelliert.

 

Eine der entscheidenden Änderungen ist die Öffnung des Registers für jedermann. Ab 10.01.2020 kann jeder, ohne wie bisher ein rechtliches Interesse nachweisen zu müssen, in das Register Einsicht nehmen und die wirtschaftlichen Eigentümer eines Rechtsträgers herausfinden.

 

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit eines sogenannten "Compliance-Package" beschlossen. Rechtsträger sollen in Zukunft, zur Vereinfachung der Überprüfung, sämtliche Dokumente in einem "Package" hochladen und damit, sozusagen pauschal, ihren Pflichten nach dem WiEReG nachkommen können.

NEWSLETTER 10-2019: AUFGRIFFSRECHTE IN DER INSOLVENZ UNZULÄSSIG?26.11.2019

Für den Fall, dass die Gesellschafter einer GmbH "unter sich" bleiben und verhindern möchten, dass – nach dem Ausscheiden eines bisherigen Gesellschafters – auf einmal ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft eintritt, werden in der Praxis entsprechende Bestimmungen über Aufgriffsrechte der bisherigen Gesellschafter in den GmbH-Gesellschaftsverträgen vereinbart.

 

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OLG Linz 27.08.2019, 6 R 95/19m) behandelte das Oberlandesgericht Linz die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Vereinbarung von Aufgriffsrechten für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters zulässig ist.

NEWSLETTER 09-2019: LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN UND IHRE FORMVORSCHRIFTEN30.10.2019

Testamente müssen, damit sie gültig sind und im Verlassenschaftsverfahren beachtet werden, strenge Formalitäten erfüllen. Kürzlich beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Rechtsfrage, ob die Kopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments mit im Original geschriebenen und unterschriebenen Änderungen den Anforderungen des § 578 ABGB (aF) genügt.

 

Der OGH kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis mit erheblichen Auswirkungen, weshalb in diesem Newsletter nicht nur die Entscheidung selbst dargestellt wird sondern auch die Formvorschriften für Testamente im Allgemeinen in Erinnerung gerufen werden.

NEWSLETTER 08-2019: VERMÖGENSAUFTEILUNG NACH AUFLÖSUNG EINER LEBENSGEMEINSCHAFT26.09.2019

Viele Paare ziehen die nichteheliche Lebensgemeinschaft der formalen, vom Gesetz geregelten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft vor. Auf die Lebensgemeinschaft wird zwar zum Teil in Gesetzen Bezug genommen, allerdings fehlt es an einer umfassenden rechtlichen Regelung dieser Form des Zusammenlebens. Vor allem in Hinblick auf das vermeintlich "gemeinsame" Vermögen der Lebenspartner können sich viele rechtliche Unsicherheiten ergeben.

NEWSLETTER 07-2019: WESENTLICHE NEUERUNGEN FÜR BÖRSENOTIERTE AKTIENGESELLSCHAFTEN (AktRÄG 2019)30.07.2019

Das gerade beschlossene Aktionärsrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG 2019), das in wesentlichen Teilbereichen sofort bzw. sogar rückwirkend mit 10. Juni 2019 in Kraft tritt, bringt einige grundlegende Neuerungen für börsenotierte Aktiengesellschaften.

 

Neben völlig neuen Transparenzpflichten für die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten in Form einer durch den Aufsichtsrat zu erstellenden Vergütungspolitik und eines jährlichen Vergütungsberichtes, werden auch zusätzliche Genehmigungs- und Veröffentlichungsvorschriften für Geschäfte mit nahestehenden Personen neu eingeführt.

 

Darüber hinaus bringt das Gesetz auch einige Änderungen für das Verfahren vor dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses.

NEWSLETTER 06-2019: DIE BESTELLUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS EINER GMBH ALS ZWINGENDE KOMPETENZ16.07.2019

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH ausgesprochen, dass die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH eine zwingende Zuständigkeit der Gesellschafter darstellt. Anderen Organen der Gesellschaft, wie dem Aufsichtsrat, kann die Bestellungskompetenz nicht übertragen werden. Der OGH hat damit die Einflussnahme der Gesellschafter einer GmbH auf die Leitung der Gesellschaft gestärkt.
 

Diese rezente Rechtsprechung des OGH nimmt Einfluss auf bestehende Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die eine Übertragung der Bestellungskompetenz – meistens über Konstruktionen der Stimmbindungen – vorgesehen.

NEWSLETTER 05-2019: EINBAU EINER KLIMAANLAGE - ZUR DULDUNGSPFLICHT DES VERMIETERS20.05.2019

Die Tage werden länger – es ist wieder Sommer. Das freut die meisten Menschen, nicht allerdings jene, deren Wohnungen wärmer, oft gar unerträglich heiß werden. Wenn nicht einmal mehr der Ventilator die erhoffte Temperatursenkung bringt, wird immer öfter der Einbau einer Klimaanlage in Erwägung gezogen. Dass es gerade hier oft zu hitzigen Debatten mit dem Vermieter kommt und auch die Gerichte derartigen baulichen Veränderungen nicht immer mit Gelassenheit begegnen, zeigen einige OGH Entscheidungen.

NEWSLETTER 04-2019: UWG-NOVELLE 2018 - SEIT 29.01.2019 IN KRAFT25.04.2019

Geschäftsgeheimnisse ("Know-how") stellen für Unternehmen in der heutigen Zeit Informationen von teils unbezahlbarem Wert dar und wecken daher das Interesse der jeweiligen Konkurrenz. Einen entsprechenden Schutz dieser Informationen bietet in Österreich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

 

Welche Neuerungen diese seit Jänner 2019 geltenden Bestimmungen für Unternehmen im Umgang mit "Geschäftsgeheimnissen" bringen und wann eine geheime Information als "Geschäftsgeheimnis" überhaupt einen wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt, erfahren Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

NEWSLETTER 03-2019: ANWENDUNG DES VERBOTS DER EINLAGENRÜCKGEWÄHR BEI PRIVATSTIFTUNGEN22.03.2019

Der OGH nahm in einer aktuellen Entscheidung (OGH 20.12.2018, 6 Ob 195/18x) erstmalig zur Frage der Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf eine Begünstigte einer an der Gesellschaft beteiligten Privatstiftung Stellung.

 

In der Entscheidung 6 Ob 195/18x wurde diese Rechtsfrage zwar nicht endgültig geklärt, weil die Anwendung des Verbots der Einlagen­rückgewähr auf die Begünstigte in erster Linie mit deren ehemaliger Gesellschafter­stellung begründet wurde. Trotz­dem bieten die Aus­führungen des OGH wichtige An­haltspunkte für die Lösung der praxisrelevanten und bisher ungeklärten Rechts­frage, ob bzw. unter welchen Voraus­setzungen Be­günstigte einer an der Gesellschaft beteiligten Privatstiftung dem Verbot der Einlagen­rückgewähr unterliegen kön­nen.

NEWSLETTER 02-2019: ANHEBUNG DER GESCHÄFTSRAUMMIETE BEI “MACHTWECHSEL” AUF MIETERSEITE28.02.2019

Gerade im innerstädtischen Bereich bestehen so manche Geschäftslokale schon seit Jahrzehnten – dies oftmals mit Mietverträgen, die noch äußerst geringe und deutlich unter der maximal zulässigen Höhe liegende Mietzinse aufweisen.

 

Beachtet werden muss dabei, dass der Vermieter, wenn sich bei der Hauptmieterin die Machtverhältnisse entsprechend ändern – so beispielsweise auch bei einem Generationenwechsel denkbar – zur Anhebung auf einen angemessenen Hauptmietzins berechtigt ist. Über die Frage, wann ein solcher Machtwechsel nun tatsächlich vorliegt und was dabei sowohl seitens des Vermieters als auch des Mieters beachtet werden muss, soll dieser Newsletter Klarheit bringen.

NEWSLETTER 01-2019: PRIVATSTIFTUNGEN IM LICHTE DES ERBRECHTSÄNDERUNGSGESETZES14.01.2019

Erbrecht ist immer spannend, besonders, wenn bei Todesfällen nach dem 31.12.2016 nun das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 auch auf Schenkungsanrechnungen bei Privatstiftungen zur Anwendung kommt.

 

Die Diskrepanz zwischen dem Pflichtteilsrecht, das eine Verteilungsfunktion besitzt und der Privatstiftung, die eine geordnete und oftmals auch konzentrierte Vermögensweitergabe zum Ziel hat, hängt entscheidend davon ab, inwieweit der Stifter seinen Einfluss auf die Stiftung durch vorbehaltene Widerrufs- und Änderungsrechte absichert, was erhebliche pflichtteilsrechtliche Konsequenzen zur Folge hat.

 

Als bemerkenswerte Neuerung hat das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 außerdem die Einräumung einer Begünstigtenstellung als Schenkung qualifiziert, was natürlich auch Fragen nach dem konkreten Bewertungszeitpunkt und einer sachgerechten Bewertung aufwirft.

NEWSLETTER 10-2018: KURZZEITIGE VERMIETUNG VON ALTBAUWOHNUNGEN ÜBER ONLINEPLATTFORMEN12.12.2018

Unterschiedliche Internetplattformen bieten die Möglichkeit, die eigene Wohnung tageweise an Dritte, vorwiegend Touristen, zu vermieten bzw. unterzuvermieten. Diese Verwertungsmöglichkeit wird nicht nur von Wohnungseigentümern, sondern auch von Wohnungsmietern genützt.

 

Anlässlich seiner aktuellen Entscheidung zu 7 Ob 189/17w hat sich der OGH mit der Frage beschäftigt, ob durch die tageweise Untervermietung von Altbauwohnungen der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG verwirklicht werden kann. Dieser sieht vor, dass der Vermieter das Mietverhältnis aufkündigen kann, wenn der Mieter den Mietgegenstand durch (teilweise) Überlassung an einen Dritten gegen eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung verwertet. Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr ein richtungsweisendes Urteil gefällt und die Kündigung von Mietern bestätigt, die durch kurzzeitige Untervermietung ihrer gemieteten Altbauwohnung über eine Internet-Buchungsplattform übermäßig hohe Gewinne erzielt hatten.

NEWSLETTER 09-2018: DAS 2. ERWACHSENENSCHUTZ-GESETZ04.12.2018

Seit 01.07.2018 ersetzt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz das bisherige Sachwalterrecht. Das neue System stellt eine Abkehr vom Prinzip des automatischen Verlustes der Handlungsfähigkeit dar. Zudem wurden nunmehr vier Vertretungsformen vorgesehen: die Vorsorgevollmacht, die gewählte Erwachsenenvertretung, die gesetzliche Erwachsenenvertretung und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

 

Die Autonomie der betroffenen Person ist jedoch bei der Vorsorgevollmacht weiterhin am stärksten ausgeprägt. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist künftig bei Rechtsanwälten, Notaren und bei Erwachsenenschutzvereinen möglich.

NEWSLETTER 08-2018: WIENER BAUORDNUNG NEU20.11.2018

Mit der Novelle soll die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 geändert werden.

 

Die Begutachtungsfrist der Bauordnungsnovelle ist am 13.09.2018 abgelaufen. Nach Behandlung im Wohnbauausschuss Ende Oktober wurden noch kleine Korrekturen vorgenommen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit Jahresende 2018 zu erwarten. Vorab wurde bereits ein Initiativantrag zum Schutz von Gründerzeithäusern angenommen.

NEWSLETTER 07-2018: NEUERUNGEN IM ARBEITSZEITGESETZ UND IM ARBEITSRUHEGESETZ29.10.2018

Mit 01.09.2018 sind die Novellierungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitszeitruhegesetzes in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung stellt wohl die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche dar.

 

Diese Anhebung erfolgt unter gewissen Einschränkungen, die wir in unserem aktuellen Newsletter, zusammen mit anderen wesentlichen Neuerungen, dargestellt haben.

NEWSLETTER 06-2018: PRIVATSTIFTUNGEN - KEINE NACHTRÄGLICHE EINFÜHRUNG EINES ÄNDERUNGSRECHTS30.08.2018

Der Oberste Gerichtshof hat sich kürzlich (OGH 6 Ob 71/18m vom 24.05.2018) mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein änderungsberechtigter Erststifter einem Zweitstifter nachträglich ein Änderungsrecht einräumen kann und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Änderung unzulässig wäre.
 

In der Praxis könnte dies für zahlreiche Stiftungen problematisch sein, sofern sich bei mehreren Stiftern nur Einzelne Änderungsrechte vorbehalten haben.

 

NEWSLETTER 05-2018: SOCIAL MEDIA UND RECHT: WAS DU DARFST UND WAS NICHT10.07.2018

Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum, sondern es lauern zahlreiche rechtliche Stolpersteine. So ist etwa vor der Verwendung eines Fotos die Situation in Bezug auf die Werknutzungsrechte zu klären. Fotos dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers bzw. Herstellers nicht verwendet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine berechtigten Interessen der auf dem Foto abgebildeten Personen verletzt werden.

 

Darüber hinaus gilt auch im Internet und in sozialen Medien das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wettbewerb muss auch dort fair und sachlich ablaufen. Unlautere, insbesondere irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, sind auch im Internet und in sozialen Medien verboten. Weiters dürfen keine Namens- und Markenrechte anderer verletzt werden und sind gewisse Offenlegungspflichten einzuhalten.

NEWSLETTER 04-2018: GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE RECHTSGESCHÄFTE DES STIFTUNGSVORSTANDS27.04.2018

Der Oberste Gerichtshof ist regelmäßig mit der Frage der Genehmigungspflicht von Rechtsgeschäften zwischen Privatstiftung und Mitgliedern des Stiftungsvorstandes befasst und hat zuletzt etwa ausgesprochen, dass auch Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ein Vorstandsmitglied ist, einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen (2 Ob 52/16k).

 

Zumal auch wir in der Praxis wiederkehrend mit Unklarheiten über die Genehmigungspflicht von Rechtsgeschäften der Privatstiftung mit dem Stiftungsvorstand iSd § 17 Abs 5 PSG konfrontiert sind, möchten wir mit unserem aktuellen Newsletter einen kurzen Überblick über die gesetzliche Regelung des § 17 Abs 5 PSG und dessen Reichweite sowie über die Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung geben.

NEWSLETTER 03-2018: EINE MARKE SCHÜTZEN - WIE GEHT DAS?28.03.2018

Der Markt ist umkämpft. Der Wettbewerb wird härter. Umso wichtiger ist eine starke Marke und der damit verbundene Wiedererkennungswert. Um eine Marke exklusiv verwenden zu können und sich gegen unliebsame Nachahmer abzusichern, ist eine Markenregistrierung empfehlenswert.

NEWSLETTER 02-2018:REGISTRIERUNGSPFLICHT VON WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERN VON RECHTSTRÄGERN (WiEReG)27.02.2018

Der Nationalrat hat am 15.01.2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, BGBl. I Nr. 136/2017 – verabschiedet. Dieses bezweckt die Durchsetzung der Offenlegung der (wahren) wirtschaftlichen Eigentümer österreichischer Rechtsträger in einem (öffentlichen) Register und soll in erster Linie der Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten und Terrorismusfinanzierung dienen.

 

Vor diesem Hintergrund ist von jedem erfassten Rechtsträger, der nicht unter die Öffnungsklausel des § 6 WiEReG fällt, bis spätestens 01.06.2018 eine Meldung an das Register vorzunehmen, wobei wir Sie gerne unterstützen.  

NEWSLETTER 01-2018: GLEICHSTELLUNG VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN02.02.2018

Am 12.10.2017 hat der Nationalrat die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen, wobei wesentliche Änderungen bereits mit 01.07.2018 in Kraft treten werden. Dadurch kommt es insbesondere zu Änderungen der Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung sowie jener zur Beendigung von Dienstverhältnissen.
 

Die Änderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben, da insbesondere das bisherige System der Entgeltfortzahlung für Angestellte neu geregelt wird.

NEWSLETTER 12-2017: DAS 2. ERWACHSENENSCHUTZ-GESETZ14.12.2017

Am 01.07.2018 tritt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) in Kraft. Dadurch wird das gesamte Pflegschafts- und Sachwalterrecht in Österreich von Grund auf reformiert und neu geregelt.

 

Der Rechtsanwalt wird künftig eine zentrale Rolle spielen, um bei den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Vertretungsformen die geeignete Form zu finden und eine bestmögliche Vertretung für die betroffenen Personen zu gewährleisten.

NEWSLETTER 11-2017: CROWDFUNDING AM PRÜFSTAND DES OGH03.11.2017

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 24.08.2017 (4 Ob 110/17f) bringt rechtliche Klarheit für Crowdfunding-Modelle, die auf nachrangigen Darlehen basieren.

 

Qualifizierte Nachrangklauseln, ein wesentliches Element derartiger Crowdfunding-Darlehensverträge, sind laut OGH eindeutig zulässig und wirksam. Weiters sind der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit für eine gewisse Zeit sowie die Bindung an Kündigungstermine gesetzeskonform.

 

Diese Entscheidung des OGH führt zu mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung und Umsetzung von Crowdfunding-Finanzierungen in Form nachrangiger Darlehen.

NEWSLETTER 10-2017: DEREGULIERUNGSGESETZ 2017 / ERLEICHTERUNGEN BEI DER GMBH-GRÜNDUNG?05.10.2017

Durch den im Deregulierungsgesetz 2017 neu geschaffenen § 9a GmbHG wird im Falle der Gründung einer Ein-Personen-GmbH, die Notariatsaktpflicht der Satzung sowie das Erfordernis der notariellen Beglaubigung der Musterzeichnung und der Firmenbucheingabe abgeschafft.
 

Ob diese vereinfachte Gründung tatsächlich eine sinnvolle Alternative zur klassischen Gründung darstellt, wird die Zukunft weisen. Jedenfalls ist, abseits vereinzelter Sonderfälle, weiterhin die Beiziehung einer rechtlichen Beratung bereits in der Gründungsphase jedenfalls zu empfehlen, um ungewollte, spätere Nachteile zu vermeiden.

NEWSLETTER 09-2017: PRIVATKONKURS NEU: IN FÜNF JAHREN SCHULDENFREI13.09.2017

Am 28.06.2017 wurde im Nationalrat die Novelle zur Privatinsolvenz (Schuldenregulierungsverfahren) beschlossen, mit welcher einerseits nun auch gescheiterten Selbständigen / Einzelunternehmern, andererseits auch vollständig vermögenslosen Personen bessere Möglichkeiten zur Entschuldung für einen Neustart eingeräumt werden sollen. Grundsätzlich entfällt nämlich nunmehr die Mindestquote, die regelmäßig in einem Abschöpfungsverfahren für einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Restschuldbefreiung erzielt werden musste (bisher 10 %) und wird auch die Dauer des Abschöpfungsverfahrens von sieben auf fünf Jahre verkürzt.
 

Wesentlich ist auch, dass bei Einkommenslosigkeit ein Zahlungsplan nicht mehr angeboten werden muss, sondern gleich das Abschöpfungsverfahren beantragt werden kann.
 

Grundsätzlich treten die Regelungen mit 01.11.2017 in Kraft und sind auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem 31.10.2017 eröffnet werden. Im Einzelnen sind die Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen aber sehr differenziert.

NEWSLETTER 08-2017: DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) - AUSWIRKUNGEN FÜR UNTERNEHMEN09.08.2017

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25.05.2018 in Kraft und ist aufgrund ihres Verordnungscharakters unmittelbar in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anwendbar.

 

Die neue Rechtslage stellt Unternehmen vor umfassende und teils komplexe Heraus­forderungen. In Anbetracht der empfindlichen Verwaltungsstrafen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung drohen, sollten sich Unternehmen zeitnah mit der EU-DSGVO vertraut machen.

NEWSLETTER 07-2017: AUFTRAGGEBERHAFTUNG IN DER BAUWIRTSCHAFT - HFU-GESAMTLISTE18.07.2017

Eine wesentliche Gefahr in der Bauwirtschaft stellt die Haftung des Auftraggebers für Beitragsschulden eines Auftragnehmers (Subunternehmer) dar.

 

Diese Auftraggeberhaftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird.

NEWSLETTER 06-2017: KEINE “NEGATIVZINSEN” BEIM KREDITVERTRAG14.06.2017

Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit in drei Entscheidungen mit der Frage des Negativzinssatzes auseinandergesetzt.

 

Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr endgültig festgestellt, dass es unter keinen Umständen zu einer Zinszahlungspflicht des Kreditgebers kommen kann.

NEWSLETTER 05-2017: RECHT AUF LICHT DES NEU ZUGEZOGENEN NACHBARN?18.05.2017

In einer jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH 19.10.2016, 1 Ob 84/16h) beschäftigte sich das Höchstgericht mit der Frage, ob ein neu zugezogener Nachbar Lichtentzug durch Schatten, der von über 35 Jahre alten Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgeht, akzeptieren muss.
 

Die Entscheidung des Höchstgerichtes deutet eine (vorsichtige) Wende in der bisherigen Judikatur an und gesteht dem neu hinzugezogenen Nachbarn einen Unterlassungsanspruch zu.
 

Dies könnte in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben!

NEWSLETTER 04-2017: AUSGEWÄHLTE NEUERUNGEN DES NEUEN LOHN- UND SOZIALDUMPING-BEKÄMPFUNGSGESETZES04.05.2017

Das seit 01.01.2017 geltende Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) bringt einige einschneidende Neuerungen und schafft weitere Verschärfungen in der Baubranche.

 

Nunmehr können Auftraggeber von Bauarbeiten für das Entgelt der Arbeitnehmer von Subauftragnehmern, die nach Österreich entsendet oder grenzüberschreitend nach Österreich überlassenen wurden, verschuldensunabhängig zur Haftung herangezogen werden. Weiters wurden neue Bestimmungen zur Meldung der Entsendung bzw. Überlassung eingeführt.

NEWSLETTER 03-2017: NEUERUNGEN DURCH DAS BRIS-UMSETZUNGSGESETZ27.03.2017

Mit dem BRIS-UmsG, das voraussichtlich bereits mit 01.06.2017 in Kraft treten wird, soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen durch eine Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern erleichtert werden.

 

Daneben enthält die Novelle aber auch Verschärfungen des nationalen Rechts im Bereich der Löschung von Unternehmen wegen Vermögenslosigkeit. Eine solche Löschung soll künftig automatisch und von Amts wegen eingeleitet werden, wenn ein Unternehmen mit der Offenlegung von Jahresabschlüssen säumig ist.

 

Auch für Privatstiftungen ergeben sich Änderungen. Hier wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um auch diese wegen Vermögenslosigkeit amtswegig löschen zu können.

NEWSLETTER 02-2017: ZWINGT KLEINAKTIONÄR AKTIENGESELLSCHAFT ZUR VOLLAUSSCHÜTTUNG?16.02.2017

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OGH vom 24.10.2016, 6 Ob 169/16w) musste sich das Höchstgericht mit dem Verlangen eines Aktionärs auseinandersetzen, der wegen eines anteiligen Ausschüttungsanspruches in Höhe von lediglich EUR 7,42 und aufgrund einer durchaus gebräuchlichen Satzungsbestimmung eine Vollausschüttung des gesamten Bilanzgewinns in Höhe von rund EUR 10 Mio. durch die AG forderte.

 

Im Ergebnis drang der Aktionär mit seinem Anspruch – für viele überraschend – durch, doch über diesen Einzelfall hinaus könnte diese Entscheidung nicht nur für Aktiengesellschaften sondern auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhebliche Folgen haben.

NEWSLETTER 01-2017: EUROPAWEITE KONTENPFÄNDUNG - ERLEICHTERUNG FÜR GLÄUBIGER03.02.2017

Seit dem 18.01.2017 ist es für Gläubiger deutlich leichter, Forderungen von säumigen Schuldnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten einzutreiben. Durch die Europäische Kontenpfändungsverordnung wurde ein eigenständiges Unionsverfahren zur Sicherung von Geldforderungen geschaffen, das vor allem rasch, effektiv und kostengünstig sein soll.

NEWSLETTER 15-2016: ZUR ZULÄSSIGKEIT VON AUFGRIFFSRECHTEN16.12.2016

In einer aktuellen Entscheidung (OGH vom 30.03.2016, 6 Ob 35/16i) behandelt der OGH die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung eines Aufgriffsrechtes im Gesellschaftsvertrag, das, für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters, eine Abfindung mit dem halben Verkehrswert vorsah und legte auch allgemein fest, dass gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte, die eine Abfindung unter dem Verkehrswert vorsehen, stets einer Sittenwidrigkeitsprüfung standzuhalten haben, widrigenfalls derartige Regelungen nichtig sind.

NEWSLETTER 14-2016: EuGH ZU HYPERLINKS - VORSICHT VOR UNGEWOLLTEN URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN07.12.2016

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (C-160/15 vom 08.09.2016) hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Setzen von Hyperlinks im Internet eine rechtswidrige "öffentliche Wiedergabe" darstellt, wenn auf der verlinkten Website unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte veröffentlicht werden.

NEWSLETTER 13-2016: GRENZÜBERSCHREITENDE SITZVERLEGUNG EINER GMBH NACH ÖSTERREICH22.11.2016

Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von ausländischen Gesellschaften nach Österreich sind seit einer Entscheidung des OGH grundsätzlich zulässig. In der praktischen Umsetzung müssen jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Im Folgenden werden diese Voraussetzungen sowie die Durchführung am Beispiel der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer GmbH von Deutschland nach Österreich unter praktischen Gesichtspunkten erläutert.

NEWSLETTER 12-2016: KLIMAGERÄTE - DROHEN STRENGERE ERHALTUNGSPFLICHTEN DES VERMIETERS?28.10.2016

Der Oberste Gerichtshof hat jüngst in einer seiner oberstgerichtlichen Entscheidungen durchblicken lassen, dass die Verpflichtungen eines Vermieters zur Abwehr von Beeinträchtigungen, vor allem bei hohen Raumtemperaturen im Mietobjekt, sehr weit gehen können. Sollte der Oberste Gerichtshof bei diesen Ansichten bleiben, würde dies zu einer weitreichenden Ausdehnung der die Vermieter gesetzlich treffenden Erhaltungspflichten der Mietgegenstände führen.

 

Die konkreten Ausführungen hierzu finden sich in der oberstgerichtlichen Entscheidung 5 Ob 110/15k, in welcher seitens des Obersten Gerichtshofs Grundsätze zu einer solchen Ausdehnung der Pflichten bei hohen Raumtemperaturen andiskutiert wurden.

NEWSLETTER 11-2016: VORSICHT VOR BETRÜGERISCHEM SCHREIBEN EINER ANGEBLICHEN BERLINER ANWALTSKANZLEI03.10.2016

In den letzten Tagen sind in vielen österreichischen Unternehmen – auch bei uns – per Fax Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei eingelangt. Darin fordert diese – soweit bekannt – EUR 950,00 für einen angeblich illegal angesehenen Erotikfilm. Tatsächlich liegt wohl ein Betrugsversuch vor.

NEWSLETTER 10-2016: KOPIERVERBOT VON MUSIKNOTEN09.09.2016

Musik wird in Form von Noten grafisch dargestellt. Noten bilden vielfach die Grundlage dafür, dass musiziert wird und Musik erklingt. Insbesondere, wenn mehrere Musikerinnen und Musiker gemeinsam musizieren, sei es etwa im Ensemble, im Chor, im Orchester, in der Big Band oder in der Blasmusikkapelle, werden dafür üblicherweise Noten verwendet.

In der Praxis wird nämlich oft übersehen, dass das Kopieren von Musiknoten nach der geltenden, österreichischen Rechtslage gesetzlich verboten ist, da Noten geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind.

NEWSLETTER 09-2016: NEUES ZUR HAFTUNG EINES GESCHÄFTSFÜHRERS EINER KOMPLEMENTÄR-GMBH20.07.2016

In einer Entscheidung vom 23.02.2016 hat der OGH erstmals das Erfordernis der Personenidentität zwischen Geschäftsführer, Gesellschafter der Komplementärin oder den Kommanditisten hinsichtlich der Haftung für sorgfaltswidriges Handeln des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH gegenüber der GmbH & Co KG aufgegeben. In dieser Entscheidung nahm der OGH zudem zu anderen wichtigen gesellschaftsrechtlichen Themen Stellung.

NEWSLETTER 08-2016: BEKÄMPFUNG VON SOZIALBETRUG - HAFTUNGSFOLGEN FÜR GENERALUNTERNEHMER/AUFTRAGGEBER21.06.2016

Am 01.01.2016 ist das sogenannte Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, in Hinkunft Sozialbetrug besser bekämpfen zu können.

 

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Unternehmen als Scheinunternehmen festgestellt werden. In der Praxis wird es sich hierbei regelmäßig um Unternehmen am Ende der Subunternehmerkette handeln. Die Feststellung eines Unternehmens als Scheinunternehmen kann dazu führen, dass dessen Auftraggeber für die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter des Scheinunternehmens haften muss.

Der Newsletter soll einen Überblick über die potentiellen Haftungsrisiken und auch die Möglichkeiten, Haftungen zu vermeiden, liefern.

NEWSLETTER 07-2016: PROBLEMFELDER DES ZWEIKONTENMODELLS AM BEISPIEL EINER GmbH & Co KG24.05.2016

Die in Gesellschaftsverträgen oftmals vorgesehenen Zweikontenmodelle, etwa bei einer GmbH & Co KG, bestehen zum einen aus starren Kapitalkonten, zumal die Kapitalanteile der Gesellschafter durch Zu- und Abflüsse von Vermögenswerten nicht verändert werden dürfen (Kapitalkonto I), und zum anderen aus Verrechnungskonten (Kapitalkonto II).

 

Der Rechtscharakter solcher Verrechnungskonten, welche einerseits einen Teil der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, oder andererseits rein schuldrechtliche Forderungen ausweisen können, bestimmt sich neben Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag auch durch ständige Übung der Gesellschafter über die Verbuchung bestimmter Beträge.

NEWSLETTER 06-2016: NEUERUNGEN BEI DER GesbR - HANDLUNGSBEDARF BEI SYNDIKATSVERTRÄGEN03.05.2016

Mit 01.07.2016 tritt eine bereits vor zwei Jahren eingeführte Gesetzesänderung im Bereich des Rechts der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) in Kraft, welche maßgeblich Änderungen im Bereich des Kündigungsrechtes mit sich bringt und daher erhebliche (negative) Auswirkungen auf bestehende Gesellschaften, insbesondere bei auf Syndikatsverträgen beruhenden Syndikaten aber auch sonstigen Innengesellschaften, etwa Arbeitsgemeinschaften, nach sich ziehen wird.
 

Waren bisher bei derartigen Innengesellschaften gänzliche Kündigungsausschlüsse oder Kündigungsverzichte wirksam, so ist dies ab 01.07.2016 nicht mehr der Fall, sondern es gilt eine neue, gesetzliche zwingende Kündigungsregelung, welche es jedem Gesellschafter ermöglicht zum Ende eines Geschäftsjahres, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, die Kündigung der Gesellschaft auszusprechen.

NEWSLETTER 05-2016: NEUES EUROPÄISCHES MARKENRECHT - UNIONSMARKE26.04.2016

Vor kurzem ist eine Neuregelung des europäischen Markenrechts in Kraft getreten. Dadurch wurden alle bestehenden Gemeinschaftsmarken automatisch zu Unionsmarken. Das für Marken zuständige Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt wurde in das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum umbenannt.


Durch die Rechtsänderung ist es zukünftig erforderlich, bei Markenanmeldungen die Waren und Dienstleistungen konkreter und detaillierter aufzulisten. Die bloße Angabe der Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation ist vielfach nicht mehr ausreichend. Für Inhaber bestehender Unionsmarken (vormals: Gemeinschaftsmarken) ergibt sich daraus gegebenenfalls die Notwendigkeit, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der bestehenden Marken zu überprüfen und allenfalls durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung eine Einschränkung des Schutzumfanges zu verhindern. Dafür ist durch eine Übergangsregelung bis spätestens 24.09.2016 Zeit.


Markeninhabern empfehlen wir generell, ihre bestehenden registrierten Marken von Zeit zu Zeit dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzumfang der Marken die aktuellen geschäftlichen Aktivitäten noch ausreichend abdeckt.

NEWSLETTER 04-2016: LEBENSVERSICHERUNGEN - ZEITLICH UNBEGRENZTES RÜCKTRITTSRECHT06.04.2016

Der Oberste Gerichtshof hat vor Kurzem, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, ausgesprochen, dass im Falle einer unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung der Versicherungsgesellschaft über das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbefristetes Rücktrittsrecht zusteht.

 

Der Newsletter zeigt die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten auf, von einer Lebensversicherung auch nach Ablauf der gesetzlich normierten 30tägigen Rücktrittsfrist, zurückzutreten; dies kann im Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Verzinsung der Einzahlungen mit 4 % p.a. durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein.

NEWSLETTER 03-2016: ZUR ATTRAKTIVIERUNG DER GEMEINNÜTZIGEN STIFTUNG16.03.2016

Mit 1. Jänner ist das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 in Kraft getreten, das eine grundlegende Reformierung der Stiftung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) mit sich bringt.

 

Die Ziele des Gesetzgebers lagen vor allem darin, die Stiftung nach dem BStFG zu attraktivieren und Anreize zu setzen, um die Zahl gemeinnütziger Stiftungen einerseits, aber auch das Spendenvolumen an derartige Einrichtungen, zu erhöhen.

 

Dies ist dem Gesetzgeber zumindest teilweise gelungen. Zusätzlich bringt die Reform einige Gestaltungvorteile für die Stiftung nach dem BStFG, die sie, im Vergleich zur Privatstiftung nach dem PSG, in bestimmten Fällen zu einer tauglichen Alternative machen könnte. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass die Stiftung nach dem BStFG die Möglichkeit bietet, Stifterrechte auf Nachfolger zu übertragen.

NEWSLETTER 02-2016: ANFORDERUNGEN AN DEN DATENSCHUTZ IM ZEICHEN VON SAFE-HARBOR UND PRIVACY-SHIELD01.03.2016

Im Oktober 2015 hat der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA, hinsichtlich der Speicherung personenbezogener Daten in den USA, für ungültig erklärt, weil nicht gewährleistet ist, dass europäische Daten in den USA ausreichend geschützt werden.
 

Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen und zwar nicht nur für Großunternehmen wie Facebook oder Google sondern für sämtliche Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen, etwa wenn E-Mail-Server sich in den USA befinden, US-Cloud-Lösungen in Anspruch genommen werden oder bestimmte Datenverarbeitungsprozesse an ein US-Unternehmen ausgelagert werden.

NEWSLETTER 01-2016: HANDBUCH UNTERNEHMENSNACHFOLGE05.02.2016

Die sohin 2. Auflage des Handbuches der Unternehmensnachfolge ist soeben im Linde Verlag (ISBN: 9783707315998) erschienen. Das Werk kann auf Anfrage (bitte per E-Mail an linz@hasch.eu) auch direkt über unsere Kanzlei zu einem deutlich bevorzugten Preis bezogen werden.

NEWSLETTER 15-2015: DAS RECHNUNGSLEGUNGS-ÄNDERUNGSGESETZ 2014 (für Jahresabschlüsse ab 01.01.2016)18.12.2015

Das mit 13.01.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) betrifft sämtliche Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2016 beginnen. Der Ausgangspunkt dieses Gesetzes war die EU-Bilanz­richtlinie vom 26.06.2013, welche die damalige vierte und siebte Richtlinie ersetzt hat, und hatte diese eine weitgehende Entlastung bzw. Erleichterung von insbesondere kleineren Unternehmen, die Schaffung einer EU-weiten Vereinheitlichung der Abschlüsse sowie eine gewisse Erhöhung der Transparenz des Unternehmens zum Ziel.

NEWSLETTER 14-2015: ARBEITSZEITGESETZ - HAFTUNGSRISIKEN FÜR GESCHÄFTSFÜHRER03.12.2015

Bei Verletzungen arbeitszeitrechtlicher Vorschriften drohen für Geschäftsführer teils empfindliche Geldstrafen, da die Strafen für jeden betroffenen Mitarbeiter gesondert verhängt werden.

NEWSLETTER 13-2015: MANAGERHAFTUNG AB 01.01.201618.11.2015

Mit 01.01.2016 tritt das Strafrechtsänderungs­gesetz 2015 in Kraft, wodurch insbesondere der Untreue-Tatbestand (§ 153 StGB) modifiziert und eine einheitliche Regelung der Bilanzstrafdelikte vorgenommen werden soll.

NEWSLETTER 12-2015: ALTERNATIVFINANZIERUNGSGESETZ (AltFG)21.10.2015

Mit dem sogenannten "Crowdfunding-Gesetz" hat der Gesetzgeber versucht für das Thema Crowdfunding bzw. Schwarmfinanzierung rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel war zum einen die Gewährleistung eines adäquaten Anlegerschutzes aber auch die Rechtssicherheit für Plattformbetreiber und Emittenten.

NEWSLETTER 11-2015: DER SCHUTZ VON GESCHÄFTSIDEEN29.09.2015

Wie man sich gegen Ideenklau und Nachahmer absichert.

Geschäftsideen und -konzepte sind wertvolles Kapital. Wie kann man sich davor schützen, dass Konkurrenten das eigene Konzept kopieren? Wie kann man verhindern, dass jemand anderer die eigene Geschäftsidee umsetzt und daraus Profit schlägt? Wie beugt man dem "Ideenklau" vor? Der Newsletter gibt Antworten auf diese Fragen.

NEWSLETTER 10-2015: ERBRECHTSREFORM 2015 - TEIL II20.08.2015

Bereits in unserem Newsletter 09-2015 wurden die Änderungen durch die europäische Erbrechtsverordnung, sowie die Änderungen im Pflichtteilsrecht besprochen. Nunmehr folgt Teil II der weiteren Neuerungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015, welche  ab 01.01.2017 Geltung erlangen.
 

Die Ihnen nunmehr in Teil II präsentierten Änderungen des Erbrechts betreffen insbesondere Formvorschriften für das fremdhändige Testament sowie für das Nottestament, eine Stärkung des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten, ein gesetzlich neu eingeführtes außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten sowie eine neu eingeführte gesetzliche Bestimmung betreffend die Abgeltung von Pflegeleistungen für Angehörige im Rahmen des Erbrechts.

NEWSLETTER 09-2015: ERBRECHTSREFORM 2015 - TEIL I30.07.2015

Der Großteil der derzeit gültigen, erbrechtlichen Regelungen beruht noch auf dem seit dem Jahr 1811 im Wesentlichen unveränderten Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz "ABGB"). Nunmehr stehen allerdings gleich zwei einschneidende Reformen bevor, mit welchen das Erbrecht modernisiert und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden soll. Dabei werden teilweise nur oberflächliche Änderungen vorgenommen, teilweise aber auch einschneidende Änderungen, die es jedenfalls – nicht zuletzt, weil sich irgendwann jedermann mit erbrechtlichen Fragen auseinandersetzen muss – erforderlich machen, sich mit diesen Themen intensiv zu befassen.

NEWSLETTER 08-2015: STEUERREFORM 2015/2016 - ÄNDERUNGEN DES GRUNDERWERBSTEUERGESETZES AB 01.01.201616.07.2015

Mit dem am 07.07.2015 durch den Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetz 2015/2016 greift der Gesetzgeber wie erwartet massiv in das bestehende System der Grunderwerbsteuer ein. Anders als von vielen befürchtet, bleibt die massive Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch Anknüpfung an den Verkehrswert jedoch aus, sodass eine vorgezogene Übertragung von Immobilien nur in Sonderfällen zu empfehlen ist.

NEWSLETTER 07-2015: VERSCHÄRFUNG DER CYBERCRIME-TATBESTÄNDE24.06.2015

Im Februar 2013 wurde von der damaligen Justizministerin Univ. Prof. Dr. Beatrix Karl eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, einen Bericht darüber vorzulegen, welche Änderungen im StGB für erforderlich erachtet werden, damit das Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1975 reformiert und modernisiert werden kann. Das Vorhaben "Strafgesetzbuch 2015" wurde vom nunmehrigen Justizminister Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter fortgesetzt. Die Frist zur Begutachtung des Ministerialentwurfes endete am 24.04.2015. Die Änderungen sollen mit 01.01.2016 in Kraft treten.

NEWSLETTER 06-2015: ERSTE DETAILS ZUM “CROWDFUNDING-GESETZ”27.05.2015

Nach langer Diskussion zur Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen hat nunmehr am 19.05.2015 das Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen (AltFG) den Ministerrat passiert, sodass das Gesetz nunmehr dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegt.

NEWSLETTER 05-2015: MARKTMISSBRAUCHSRICHTLINIE28.04.2015

Der EuGH definiert erneut den Begriff der "Insider-Information" gemäß der Marktmissbrauchsrichtlinie, welche dem Schutz des Finanzmarktes gewidmet ist. Der Tatbestand einer "Insider-Information" ist offenbar extensiv zu interpretieren. Ein Wertpapierinhaber steht sehr rasch in der Verpflichtung, bestimmte Informationen zu veröffentlichen.

NEWSLETTER 04-2015: SANIERUNGSMÖGLICHKEIT VERDECKTER SACHEINLAGEN02.04.2015

Allgemeine Ausgangsproblematik der verdeckten Sacheinlage ist, dass eine Bar­einzahlung eines Gesellschafters auf das Stammkapital für den Ankauf von Wirtschaftsgütern desselben Gesellschafters verwendet wird und so die bestehenden Sacheinlagevorschriften von Kapitalgesellschaften umgangen werden. Die Heilungsmöglichkeit dieser Problematik wurde in Österreich noch nicht abschließend geklärt.

NEWSLETTER 03-2015: PRIVATSTIFTUNG UND VORSORGEVOLLMACHT04.03.2015

Nur wenige Stifter haben bisher für den Fall einer möglichen Geschäftsunfähigkeit in ihren Stiftungsurkunden vorgesorgt. Dennoch ist dies, gerade aufgrund des fortschreitenden Alters der ersten Stiftergeneration, ein sehr wichtiges Thema, dessen man sich annehmen sollte, um rechtzeitig, solange man noch Einfluss auf die Gestaltung der Stiftung nehmen kann, die notwendigen stiftungsrechtlichen "Vorsorgemaßnahmen" zu treffen.

NEWSLETTER 02-2015: DIE NEUE GESETZESBESCHWERDE04.02.2015

Mit dem Parteiantrag auf Normenkontrolle (auch "Gesetzesbeschwerde" genannt) hat der Gesetzgeber ein völlig neues Rechtsschutzinstrument geschaffen. Seit 01.01.2015 besteht somit für Personen, die Partei eines ordentlichen Gerichtsverfahrens (zivil- oder strafgerichtlichen Verfahrens) sind, die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden.

 

 

NEWSLETTER 01-2015: VERSCHÄRFUNG DER VORSCHRIFTEN GEGEN LOHNDUMPING08.01.2015

Seit 01.05.2011 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (kurz LSDB-G) in Österreich in Kraft. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber versucht, unerwünschten Entwicklungen von zu geringer Entlohnung von Arbeitnehmern entgegen zu wirken. Durch das LSDB-G sollten Maßnahmen, wie etwa die Sicherung gleicher Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für inländische und ausländische Arbeitnehmer, Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Unternehmen und die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbes auf dem Arbeitsmarkt sowie die Sicherung von Abgaben und Sozialbeiträgen, sichergestellt werden.

NEWSLETTER 14-2014: GESCHÄFTSFÜHERHAFTUNG BEI ANLEGERSCHÄDEN12.12.2014

In einer neuen Entscheidung hielt der Oberste Gerichtshof fest, dass stets dann, wenn kein ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist, der Geschäftsführer eines Wertpapier­dienstleistungsunternehmens dafür Sorge zu tragen hat, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, widrigenfalls er nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen persönlich haftbar gemacht werden kann.

NEWSLETTER 13-2014: WOHNRECHTSNOVELLE 201526.11.2014

Pünktlich zu Faschingsbeginn wurde durch die Regierung im Ministerrat die Wohnrechtsnovelle 2015 beschlossen, welche wesentliche Unklarheiten im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beseitigen soll.

NEWSLETTER 12-2014: REFORM DES RECHTS DER GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS AB 01.01.201512.11.2014

Um der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Rechnung tragen zu können, wird bereits seit längerer Zeit an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet.

NEWSLETTER 11-2014: ERBSCHAFTSSTEUER SPANIEN09.10.2014

In einer neuen Entscheidung verurteilt der EuGH Spanien wegen der Diskriminierung von Ausländern ohne Wohnsitz in Spanien.