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14.02.2018

EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Die EU–Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft und ist für sämtliche österreichischen Unternehmer, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen im Zuge ihrer Leistungserbringung verarbeiten, maßgeblich.
 

Vor diesem Hintergrund können wir folgende individuell abgestimmte Beratungspakete anbieten:
 

BERATUNGSTHEMEN – KMU
 

  • individuelle Erstberatung / Monitoring
  • individuelle Checkliste der jeweils notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO
  • Leitfaden in Bezug auf die Betroffenenrechte iSd. Art. 14 ff. DSGVO
  • individuell angepasste Standard-Einwilligungserklärungen
  • Katalog von notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag iSd. Art 28 DSGVO
  • Datenschutzfolgenabschätzung iSd. Art 35 DSGVO (sofern erforderlich)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Individuelle Informationsbelehrung iSd. Art. 13 DSGVO
  • Muster-Databreachmeldung an die Datenschutzbehörde
  • sowie rechtliche Stellungnahmen zu konkreten Themen und Fragen in der Umsetzung
     

ZUSÄTZLICHE BERATUNGSTHEMEN – für größere Unternehmen
 

  • Monitoring in Bezug auf Löschungsverpflichtung
  • Beratung bei grenzübergreifenden Datenschutzagenden
  • Erstellung von Datenschutzrichtlinien
  • Einwilligungserklärungen für die Datenübermittlung an Drittländer
  • Unterstützung bei Zertifizierung iSd. Art. 42 DSGVO (ISO 27001)
     

Vor dem Hintergrund, dass die EU – Datenschutzgrundverordnung ein gravierendes Strafmaß für Pflichtverletzungen, sowie Betroffenen­rechtsverletzungen festlegt, empfiehlt es sich, jedenfalls zeitnahe mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu beginnen, wobei wir Sie dabei gerne vollinhaltlich unterstützen.
 

Sofern nicht ohnehin in ihrem Unternehmen vorliegend, verfügen wir auch über einige ständige "technische" Kooperationspartner, die in Umsetzungsfragen gerne – in welchem Umfang immer – hilfreich zur Seite stehen können.
 

Abschließend finden Sie angeschlossen nochmals unseren Newsletter vom 09.08.2017 zu diesem Thema. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte; wir sind um eine kompetitive und individuell – je nach Bedarf – abgestimmte Honorierung bemüht.
 

 

     Mit besten Grüßen
 

A. Hasch            R. Kollros

 

Beilagen:
Newsletter 08-2017: "Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Auswirkungen für Unternehmer"