14.02.2018
Die EU–Datenschutzgrundverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft und ist für sämtliche österreichischen Unternehmer, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen im Zuge ihrer Leistungserbringung verarbeiten, maßgeblich.
Vor diesem Hintergrund können wir folgende individuell abgestimmte Beratungspakete anbieten:
BERATUNGSTHEMEN – KMU
ZUSÄTZLICHE BERATUNGSTHEMEN – für größere Unternehmen
Vor dem Hintergrund, dass die EU – Datenschutzgrundverordnung ein gravierendes Strafmaß für Pflichtverletzungen, sowie Betroffenenrechtsverletzungen festlegt, empfiehlt es sich, jedenfalls zeitnahe mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu beginnen, wobei wir Sie dabei gerne vollinhaltlich unterstützen.
Sofern nicht ohnehin in ihrem Unternehmen vorliegend, verfügen wir auch über einige ständige "technische" Kooperationspartner, die in Umsetzungsfragen gerne – in welchem Umfang immer – hilfreich zur Seite stehen können.
Abschließend finden Sie angeschlossen nochmals unseren Newsletter vom 09.08.2017 zu diesem Thema. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte; wir sind um eine kompetitive und individuell – je nach Bedarf – abgestimmte Honorierung bemüht.
Mit besten Grüßen
Beilagen:
Newsletter 08-2017: "Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Auswirkungen für Unternehmer"