03.02.2017
Die seit 18.01.2017 geltende und unmittelbar anwendbare Europäische Kontenpfändungsverordnung schafft für Gläubiger im Falle von grenzüberschreitenden Forderungsbetreibungen eine neue Möglichkeit, zu ihrem Geld zu kommen.
Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
RA DDr. Alexander Hasch
RAA Mag. Maximilian Hofmaninger