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14.01.2019

NEWSLETTER 01-2019: PRIVATSTIFTUNGEN IM LICHTE DES ERBRECHTSÄNDERUNGSGESETZES

Mittlerweile steht das mit 01.01.2017 in Kraft getretene und auf Todesfälle nach dem 31.12.2016 anwendbare Erbrechtsänderungsgesetz 2015 seit über zwei Jahren in Geltung. Insbesondere durch Änderungen bei der Schenkungsanrechnung (nunmehr: Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden) haben sich im zwischen Pflichtteilsrecht und Privatstiftungen bestehenden Spannungs­feld einige gravierende Änderungen aufgetan, wobei aber auch einige bereits im alten Erbrecht bestehende Rechtsunsicherheiten geblieben sind.

 

Wenngleich gefestigte Judikatur zu den geänderten Bestimmungen nach wie vor sehr spärlich vorhanden ist, hat sich durch die teils äußerst strittigen Fragen – als "Dauer­brenner" darf hier exemplarisch die "Vermögensopfertheorie" gelten – ein von der Lehre mittlerweile akribisch bearbeitetes Rechtsgebiet ergeben. In diesem News­letter sollen die getroffenen Kernaussagen dargestellt und abschließend Hinweise erteilt werden, worauf künftig bei der Vermögensnachfolge in Bezug auf Privat­stiftungen besonders zu achten ist.


RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Felix Bodingbauer