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14.01.2021

NEWSLETTER 01-2021: VERSCHÄRFTE ANZEIGENPFLICHTEN VON MIETERGESELLSCHAFTEN

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat durch eine kürzlich erlassene Entscheidung (4 Ob 128/20g vom 20.10.2020) die Anzeigepflichten von juristischen Personen in ihrer Eigenschaft als Mieter von Geschäftsräumlichkeiten gegenüber ihren Vermietern für den Fall von Änderungen in ihrer Eigentümerstruktur verschärft. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Anzeigepflichten führt – aufgrund der nunmehr klarstellenden Entscheidung des OGH – wohl zu wesentlich umfassenderen finanziellen Entschädigungsansprüchen des Vermieters als bisher bekannt.

In unserem neuen Newsletter informieren wir Sie über diese Entscheidung des OGH und ihre Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere auch auf M & A-Transaktionen.

RA Mag. Maximilian Hofmaninger