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17.01.2022

NEWSLETTER 01-2022: DAS NEUE GEWÄHRLEISTUNGSRECHT: EIN ERSTER ÜBERBLICK

Zum Jahreswechsel trat ein neues Gewährleistungsrecht in Kraft, welches vor allem im neuen Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) umgesetzt wurde. Das VGG gilt für geschlossene Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über den Kauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte. Gleichzeitig kommt es zu punktuellen Anpassungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG).


Die wesentlichen Neuerungen und Unterschiede werden in unserem aktuellen Newsletter im Überblick dargestellt.
 

RA Dr. Franz Guggenberger
RAA Mag. Philipp Schöll