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09.02.2023

NEWSLETTER 01-2023: VWGH:EINSCHRÄNKUNG DER ÜBERTRAGUNG STILLER RESERVEN AUS BETEILIGUNGSVERÄUSSERUNG

Eine doch recht bedeutende Ablehnung der herrschenden und daher auch von Rechtsanwälten und Steuerberatern befolgten und empfohlenen Verwaltungspraxis hat sich aufgrund der neuesten Rechtsprechung des VwGH im Zusammenhang mit der Übertragung von stillen Reserven ergeben.
 

Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA Dr. Franz Guggenberger