27.02.2018
Die Meldung der (wahren) wirtschaftlichen Eigentümer österreichischer Rechtsträger ist zwingend bis zum 01.06.2018 vorzunehmen, andernfalls die Behörde Strafen iHv. EUR 100.000,00 im Falle fahrlässiger Unterlassung der Meldung, sowie bis zu EUR 200.000,00 im Falle vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht, künftig aussprechen kann. Nähere Details hierzu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Felix Hasch