Seiten-Illustration

28.02.2019

NEWSLETTER 02-2019: ANHEBUNG DER GESCHÄFTSRAUMMIETE BEI “MACHTWECHSEL” AUF MIETERSEITE

§ 12a MRG ist ausschließlich im Vollanwendungsbereich des MRG anwendbar und regelt unter anderem die Möglichkeiten des Vermieters, den bisherigen Mietzins im Falle einer Veräußerung des Unternehmens durch den Mieter anzuheben.

 

§ 12a Abs 3 MRG konkretisiert dies dahingehend, dass für den Fall, dass sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten beim Hauptmieter entscheidend ändern, dies den Vermieter zu Mietzinsanhebung auf den angemessenen Hauptmietzins berechtigt.
 

Wann aber nun die gesetzlich geforderte entscheidende Änderung tatsächlich vorliegt und wann nicht, ist Ausgangspunkt einer besonders intensiv geführten Diskussion in Lehre und Rechtsprechung. Im vorliegenden Newsletter sollen die wichtigsten Parameter für diese Abgrenzung vorgestellt und korrespondierend dazu insbesondere einige jüngere, höchstgerichtliche Entscheidungen erläutert werden.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Felix Bodingbauer