25.02.2020
Die Frage, ob einem Bestandverhältnis ein Haupt- oder Untermietvertrag zugrunde liegt, ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter von erheblicher Bedeutung, weil viele der im Mietrechtsgesetz (MRG) vorgesehenen Pflichten des jeweiligen Vermieters bzw. Rechte des jeweiligen Mieters, wie etwa der ex-lege Eintritt eines neuen Eigentümers in ein bereits bestehendes Bestandverhältnis bei Tod des ursprünglichen Bestandgebers, nur bei Hauptmietverträgen zur Anwendung gelangen.
Der aktuelle Newsletter verschafft Ihnen einen Überblick über die aus dieser Unterscheidung resultierenden Rechtsfolgen.
RA DDr. Alexander Hasch
RAA Mag. Martin Kreindl