Seiten-Illustration

25.02.2020

NEWSLETTER 02-2020: ÜBERGANG VON BESTANDVERHÄLTNISSEN BEI VERMIETUNG DURCH FRUCHTGENUSSBERECHTIGTE

Die Frage, ob einem Bestandverhältnis ein Haupt- oder Untermietvertrag zugrunde liegt, ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter von erheblicher Bedeutung, weil viele der im Mietrechtsgesetz (MRG) vorgesehenen Pflichten des jeweiligen Ver­mieters bzw. Rechte des jeweiligen Mieters, wie etwa der ex-lege Eintritt eines neuen Eigentümers in ein bereits bestehendes Bestandverhältnis bei Tod des ursprüng­lichen Bestandgebers, nur bei Hauptmietverträgen zur Anwendung gelangen.

Der aktuelle Newsletter verschafft Ihnen einen Überblick über die aus dieser Unterscheidung resultierenden  Rechtsfolgen.   

RA DDr. Alexander Hasch
RAA Mag. Martin Kreindl