03.03.2021
Mit dem RIRL-UG soll die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, (EU) 2019/1023, umgesetzt werden. Es ist die Schaffung eines europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmens beabsichtigt, der es bestandfähigen Unternehmen über ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ermöglichen soll, sich zu restrukturieren, um so unnötige Liquidationen einzuschränken.
In Teil I unseres Newsletters geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichsten Aspekte des Ministerialentwurfs. In Teil II, der in Kürze folgen wird, werden Sie Informationen zu allen weiteren (inhaltlichen) Details, insbesondere zum Restrukturierungsplan, finden.
RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Stephan Binder
RAA Mag. Andrea Mairhofer