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16.03.2016

NEWSLETTER 03-2016: ZUR ATTRAKTIVIERUNG DER GEMEINNÜTZIGEN STIFTUNG

Wesentliche Ziele des Gesetzgebers waren:
 

  • die Reduktion von Verwaltungsaufwand und die Effizienzsteigerung im Stiftungs- und Fondswesen,
  • die Erhöhung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen,
  • die Erhöhung von Zuwendungen in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen,
  • die Erhöhung der Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen und gemeinnützigen internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich,
  • die Erhöhung der Attraktivität Österreichs als Standort internationaler Organisationen.

 

Neben umfangreichen Änderungen im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) selbst wurden daher, zur Erreichung dieser Ziele, auch zahlreiche Nebengesetze (etwa das EStG, KStG, GreStG, StiftEG und die BAO) punktuell abgeändert.
 

Nähere Ausführungen zur Reform und den neuen Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA