27.03.2017
Das BRIS-Umsetzungsgesetz (kurz "BRIS-UmsG") wurde am 14.03.2017 einstimmig im Justizausschuss des Parlamentes angenommen und soll, nach der in Kürze erfolgenden Genehmigung durch den Nationalrat, voraussichtlich bereits am 01.06.2017 in Kraft treten.
Mit dem BRIS-UmsG wird die Richtlinie 2012/17/EU (sog. BRIS-Richtline, abgeleitet vom Begriff "Business Register Information System") umgesetzt, welche den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen durch eine Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand hat. Ziel ist es dabei, einerseits den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal zu erleichtern und andererseits in bestimmten Fällen – etwa bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung – eine automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale "Europäische Plattform" zu ermöglichen.
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RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA