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30.04.2020

NEWSLETTER 03-2020: ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE GEMÄSS EPIDEMIEGESETZ?

Bei der Beurteilung, ob allenfalls Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz wegen einer Betriebsschließung bzw. einer behördlichen Einschränkung bestehen, kommt es vorwiegend darauf an, ob die konkreten, auf das COVID-19-Maßnahmengesetz gestützten Maßnahmen, eigentlich auf Grundlage des Epidemiegesetzes erfolgen hätten müssen. Entscheidend sind daher zwei Fragen, nämlich einerseits ob die herangezogene Rechtsgrundlage überhaupt aufzuheben ist und ob dies andererseits dazu führt, dass die verhängten Maßnahmen unter das Epidemiegesetz zu subsumieren sind.
 

Die näheren Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.


RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA

RAA Mag. Josef Lehner