Seiten-Illustration

02.04.2015

NEWSLETTER 04-2015: SANIERUNGSMÖGLICHKEIT VERDECKTER SACHEINLAGEN

Nach ständiger Rechtsprechung ist auch die aktienrechtliche Vorschrift (§ 45 AktG), welche eine Heilungsmöglichkeit bietet, bei GmbHs nicht analog anzuwenden, wobei die neuere Rechtsprechung des OGH richtungsweisend für ein Umdenken sein könnte. Ob es bei der GmbH eine (sehr praxisrelevante) Heilungs­möglichkeit der verdeckten Sacheinlage gibt wurde bis dato großteils noch offen gelassen.

Weitere Ausführungen zur Sanierungsmöglichkeit verdeckter Sacheinlagen werden im Langtext dargestellt.

RAA Mag. Marlene Quass, MSc
RA DDr. Alexander Hasch