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06.04.2016

NEWSLETTER 04-2016: LEBENSVERSICHERUNGEN - ZEITLICH UNBEGRENZTES RÜCKTRITTSRECHT

Gemäß § 165a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherungsnehmer berechtigt, binnen 30 Tagen nach seiner Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages von diesem zurückzutreten. Diese Bestimmung ist bereits seit langer Zeit in Kraft. Wichtig ist allerdings, dass vor dem 01.10.2004 die Rücktrittsfrist nur zwei Wochen betrug. Denkbar ist somit, dass in zahlreichen Rücktrittsbelehrungen nach dem 01.10.2004 aufgrund veralteter Formulare eine zu kurze Rücktrittsfrist enthalten ist.

 

Nähere Ausführungen zur Entscheidung des OGH und den Möglichkeiten zum Rücktritt entnehmen Sie unserem Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhard Kollros