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04.05.2017

NEWSLETTER 04-2017: AUSGEWÄHLTE NEUERUNGEN DES NEUEN LOHN- UND SOZIALDUMPING-BEKÄMPFUNGSGESETZES

Das Gesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, für die Beschäftigung von Arbeitskräften im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) und für Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz anzuwenden ist.

Ausgenommen vom Geltungsbereich des LSD-BG sind, vereinfacht gesagt, Arbeitsverhältnisse zur öffentlichen Hand.


Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhard Kollros
RAA Mag. Maximilian Hofmaninger