Seiten-Illustration

07.07.2022

NEWSLETTER 04-2022: COVID-19-JUDIKATUR ZUR GESCHÄFTSRAUMMIETE UND RÜCKFORDERUNG VON ZUSCHÜSSEN

Nach der mittlerweile ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung sind für Bestandsobjekte, die aufgrund eines behördlichen Betretungsverbots während der COVID-19-Pandemie vorübergehend unbenutzbar sind, keine Mietzinszahlungen zu leisten. In diesem Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, wie sich diese Rechtsprechung auf die betroffenen COFAG-Förderungen auswirkt und ob bzw. wie diese rückzuzahlen sind.
 

Mehr dazu in unserem aktuellen Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Christoph Jocher