07.07.2022
Nach der mittlerweile ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung sind für Bestandsobjekte, die aufgrund eines behördlichen Betretungsverbots während der COVID-19-Pandemie vorübergehend unbenutzbar sind, keine Mietzinszahlungen zu leisten. In diesem Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, wie sich diese Rechtsprechung auf die betroffenen COFAG-Förderungen auswirkt und ob bzw. wie diese rückzuzahlen sind.
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RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Christoph Jocher