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27.04.2021

NEWSLETTER 05-2021: ERLEICHTERUNG DER RESTRUKTURIERUNG IM KONZERN

Wenn bei Tochtergesellschaften im Konzern negative Ergebnisse auftreten, ist das oftmals ein Anlass, um konzerninterne Umstrukturierungen im Sinne einer Restrukturierung vorzunehmen.

 

Dabei spielt auch die Verschmelzung als Instrument der Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften eine große Rolle. Bei einer Verschmelzung überträgt eine Gesellschaft ihr ganzes Vermögen auf eine andere Gesellschaft. Die bisherigen Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten, sofern sie nicht ohnehin zugleich auch Gesellschaften der übernehmenden Gesellschaft sind, einen entsprechenden Gesellschaftsanteil an der übernehmenden Gesellschaft. Die Verschmelzung geschieht im Wege der sogenannten "Gesamtrechtsnachfolge". Die übernehmende Gesellschaft übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft.

Die näheren Details, welche Umstände dabei konkret zu beachten sind, finden Sie in unserem Newsletter.
 

RA Dr. Franz Guggenberger
RAA Mag. Alexander Milla