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02.06.2023

NEWSLETTER 05-2023: VIRTUELLE GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN NACH ENDE DER COVID-GESETZGEBUNG

Ein grundlegender Unterschied zur derzeit geltenden Rechtslage nach dem COVID-19-GesG ist, dass die Durchführung virtueller bzw. hybrider Versammlungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung, Statuten) ausdrücklich vorgesehen sein muss. Der vertraglichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen kommt in diesem Zusammenhang somit eine besondere Bedeutung zu und es besteht konkreter Handlungsbedarf, sofern Gesellschaftsverträge aktuell noch keine Regelungen dahingehend vorsehen.

Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
Mag. Eva-Maria Silber, of Counsel