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03.05.2016

NEWSLETTER 06-2016: NEUERUNGEN BEI DER GesbR - HANDLUNGSBEDARF BEI SYNDIKATSVERTRÄGEN

Das dies gerade für Syndikatsverträge und die darin vereinbarten langfristigen Stimmbindungen höchst problematisch und von den beteiligten Parteien keineswegs gewünscht ist, liegt auf der Hand, lässt sich aufgrund des zwingenden Charakters der gesetzlichen Bestimmung jedoch nicht vermeiden.
 

Zwar arbeitet der Gesetzgeber derzeit an einer möglichen Korrektur der bereits bestehenden Gesetzeslage, ob diese aber rechtzeitig vor dem 01.07.2016 umgesetzt werden kann, ist fraglich. Möchte man daher vermeiden, dass jedem Gesellschafter plötzlich ein Kündigungsrecht zusteht, so muss jedenfalls noch vor dem 01.07.2016 gehandelt werden.
 

Neben einem gesetzlich vorgesehenen, zeitlich befristeten Optierungsrecht zur alten Rechtslage, bestehen auch Gestaltungsmöglichkeiten um künftig das Kündigungsrecht zulässig und langfristig einzuschränken.
 

Welche Möglichkeiten dies sind, stellen wir im Langtext unseres Newsletters dar.

 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA