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14.06.2017

NEWSLETTER 06-2017: KEINE “NEGATIVZINSEN” BEIM KREDITVERTRAG

Im Allgemeinen rechnet der Kreditnehmer im Laufe eines Kreditvertrages nicht damit, vom Kreditgeber Zinszahlungen zu erhalten, sondern dass vereinbart wird, dass der Kreditnehmer die Zinsen zu leisten hat.

 

Die von manchen Autoren in der Literatur aufgeworfene Zinszahlungspflicht des Kreditgebers aufgrund der derzeitigen Negativzinsen würde dazu führen, dass der Kreditnehmer keine Leistung – Zahlung der Zinsen – für die Überlassung der Kreditvaluta zu erbringen hat, jedoch die Bank dem Kreditnehmer gegenüber zahlungspflichtig wird.

 

Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit in drei Entscheidungen (4 Ob 60/17b; 1 Ob 4/17w; 10 Ob 13/17k) mit der Frage des Negativzinssatzes befasst.

Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA DDr. Alexander Hasch
RAA Mag. Christoph Sailer