16.07.2019
In einer lang erwarteten Entscheidung hat der OGH die in der Lehre kontrovers diskutierte Rechtsfrage beantwortet, ob in einer GmbH die Bestellung des Geschäftsführers eine zwingende Kompetenz der Generalversammlung darstelle oder ob auch andere Organe (zB der Aufsichtsrat) oder Dritte damit betraut werden können. Die Frage hatte keine eindeutige gesetzliche Regelung im GmbHG erfahren. Der OGH hat nun klargestellt, dass die Bestellungskompetenz der Gesellschafter gemäß § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG zwingend ist und damit eine gesellschaftsvertragliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf ein anderes Organ (im gegenständlichen Fall ging es um den Aufsichtsrat) als unzulässig qualifiziert (OGH 21.03.2019, 6 Ob 183/18g).
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