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16.07.2019

NEWSLETTER 06-2019: DIE BESTELLUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS EINER GMBH ALS ZWINGENDE KOMPETENZ

In einer lang erwarteten Entscheidung hat der OGH die in der Lehre kontrovers diskutierte Rechtsfrage beantwortet, ob in einer GmbH die Bestellung des Geschäftsführers eine zwingende Kompetenz der Generalversammlung darstelle oder ob auch andere Organe (zB der Aufsichtsrat) oder Dritte damit betraut werden können. Die Frage hatte keine eindeutige gesetzliche Regelung im GmbHG erfahren. Der OGH hat nun klargestellt, dass die Bestellungskompetenz der Gesellschafter gemäß § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG zwingend ist und damit eine gesellschafts­vertragliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf ein anderes Organ (im gegenständlichen Fall ging es um den Aufsichtsrat) als unzulässig qualifiziert (OGH 21.03.2019, 6 Ob 183/18g).
 

Nähere Details dazu finden Sie auf unserer Homepage.
 

RA Dr. Franz Guggenberger

RAA Dr. Hafize Celik