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24.06.2015

NEWSLETTER 07-2015: VERSCHÄRFUNG DER CYBERCRIME-TATBESTÄNDE

Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 soll dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, konkrete Bestimmungen im Cyber-Crime-Bereich entwickeln und einen neuen Tatbestand für das Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels einführen. Ebenso gilt es, mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 dem unerwünschten neuen gesellschaftlichen Phänomen des "Cyber-Mobbing" entgegenzuwirken.
 

Lesen Sie im Langtext mehr über das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität.

RAA Mag. Paul Leitner
RA Dr. Bernhard Steindl