24.05.2016
Durch eine unterschiedslose Erfassung von Buchungsvorgängen über das Kapitalkonto II kann es zu einer eigenkapitalbezogenen Infizierung des gesamten Kontos kommen, insbesondere wenn auch Verluste auf dem Konto verbucht werden.
Dies hat unterschiedliche, jedoch oftmals gravierende, Auswirkungen auf wechselseitige Forderungen der Gesellschaft sowie der Gesellschafter zueinander.
Näheres dazu, insbesondere auch Empfehlungen zur Behebung dieser Problematik, finden Sie in unserem Newsletter.
RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Marlene Hauschka-Taferner