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18.07.2017

NEWSLETTER 07-2017: AUFTRAGGEBERHAFTUNG IN DER BAUWIRTSCHAFT - HFU-GESAMTLISTE

Obwohl bereits seit 01.09.2009 eine Auftraggeberhaftung für Subunternehmen in der Bau­wirt­schaft gilt, bereiten die Details dieser Regelung vielen Unternehmen nach wie vor Schwierigkeiten.

 

Die Auftraggeberhaftung ermöglicht den Krankenver­sicherungsträgern, bei im Baubereich tätigen Unternehmen die Beitragsschulden eines Auftrag­nehmers unter bestimmten Voraussetzungen von dessen Auftrag­geber einzu­fordern.

 

Von der Auftraggeberhaftung sind alle Unternehmen betroffen, die einen Auftrag über die Erbringung von Bauleistungen oder die Reinigung von Bauwerken ganz oder teilweise an ein anderes Unternehmen weitergeben.

 

Die Auftraggeberhaftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird. 
 

Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhard Kollros
RAA Mag. Christoph Sailer