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29.10.2018

NEWSLETTER 07-2018: NEUERUNGEN IM ARBEITSZEITGESETZ UND IM ARBEITSRUHEGESETZ

Mit 01.09.2018 traten die Novellierungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) in Kraft. Als Kernstück ebendieser kann wohl die Erhöhung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag sowie 60 Stunden pro Woche genannt werden. Daneben hat die Novelle aber auch noch einige weitere, größere und kleinere Änderungen gebracht.

 

Dieser Newsletter soll daher einen rechtlichen Überblick über die wesentlichen Änderungen und über einige unverändert gebliebene Bestimmungen vermitteln.

 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhard Kollros
RAA Mag. Felix Bodingbauer