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27.05.2021

NEWSLETTER 07-2021: INVESTITIONSKONTROLLGESETZ (InvKG)

Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) dient der staatlichen Kontrolle von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen können. Das InvKG erfolgt in Umsetzung der "EU-FDI-Screening-Verordnung" und ändert die derzeit im Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) enthaltenen Bestimmungen und fasst diese in einem neuen Gesetz zusammen.

Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Andrea Mairhofer