21.06.2016
Mit 01.01.2016 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) in Kraft getreten. Das SBBG bezweckt die Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug und statuiert neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Subunternehmen.
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RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhad Kollros