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21.06.2016

NEWSLETTER 08-2016: BEKÄMPFUNG VON SOZIALBETRUG - HAFTUNGSFOLGEN FÜR GENERALUNTERNEHMER/AUFTRAGGEBER

Mit 01.01.2016 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugs­bekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) in Kraft getreten. Das SBBG bezweckt die Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug und statuiert neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Subunternehmen.

 

Näheres entnehmen Sie dazu unserem Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhad Kollros