09.08.2017
Die rasch fortschreitende, technologische Entwicklung, sowie der mit der Globalisierung einhergehende, erhöhte Datenaustausch machten eine Harmonisierung der bereits vorhandenen Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurde die "Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG" (Langtitel) im April 2016 beschlossen.
Nähere Details dazu finden Sie in unserem neuen Newsletter.
RA Mag. Reinhard Kollros
RAA Mag. Christoph Sailer