20.11.2018
Im Juni dieses Jahres wurde der Schutz des größten Altbaubestandes Europas in der Wiener Bauordnung sichergestellt. Nach der neuen Regelung ist seitens der Stadt zu prüfen, ob am Erhalt eines Gründerzeitgebäudes ein öffentliches Interesse besteht.
Näheres dazu in unserem aktuellen Newsletter.
RA Dr. Bernhard Steindl
RAA Mag. Ulrike Puchleitner