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26.09.2019

NEWSLETTER 08-2019: VERMÖGENSAUFTEILUNG NACH AUFLÖSUNG EINER LEBENSGEMEINSCHAFT

Auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird zwar in manchen Gesetzen Bezug genommen, allerdings fehlt es an einer umfassenden rechtlichen Regelung dieser Form des Zusammenlebens.

 

So kann das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Bereichen des Mietrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Erbrechtes, des Verfahrensrechtes und des Unterhaltsrechtes rechtliche Auswirkungen haben.

 

Rechtliche Unsicherheiten können sich vor allem nach der Trennung, also nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft, ergeben. Am brisantesten ist hier wohl die Thematik der Aufteilung des "gemeinsamen" Vermögens. Wie in der jüngst ergangenen Entscheidung des OGH vom 24.07.2019 zu 8 Ob 49/19t einmal mehr ersichtlich wurde, empfiehlt es sich, vor größeren gemeinsamen Vorhaben vertragliche Regelungen zu treffen.

 

Nähere Details dazu finden Sie auf unserer Homepage

 

RA DDr. Alexander Hasch

RA Mag. Stephan Binder

RAA Mag. Josef Lehner