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28.07.2021

NEWSLETTER 08-2021: UPDATE - AUSDEHNUNG DER UNTERGRENZEN VON ABTRETUNGS- UND ABFINDUNGSPREISEN

In Gesellschaftsverträgen ist es gängige Praxis, nähere Regelungen für die unterschiedlichsten Fälle des unvorhergesehenen Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter festzulegen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Zugang – möglicherweise unerwünschter – Dritter zum Kreis der Gesellschafter verwehrt bleibt.

 

Um dies zu gewährleisten müssen allerdings im Fall des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter dessen bzw. deren Geschäftsanteil(e) durch die verbleibenden Gesellschafter aufgegriffen werden. Vor diesem Hintergrund sehen Gesellschaftsverträge üblicherweise Aufgriffsrechte verbunden mit einer Begrenzung des Abfindungsanspruchs des scheidenden Gesellschafters vor, um einerseits die Bindung an die Gesellschaft zu fördern und andererseits nicht mit der Situation konfrontiert zu sein, kurzfristig einen hohen Abfindungsanspruch finanzieren zu müssen.


Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Felix Hasch