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25.07.2023

NEWSLETTER 08-2023: ZUR OBJEKTIVEN VERTRAGSAUSLEGUNG BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN

In einer neueren Entscheidung (6 Ob 211/22f) hat der OGH ergänzende Auslegungsregelungen für die Auslegung von Gesellschaftsverträgen in Personengesellschaften festgelegt und ist damit von der bisherigen Ansicht, dass auch Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nach Ausscheiden eines Gründungsgesellschafters objektiv auszulegen sind, abgegangen.

Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Christoph Gratzer