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30.07.2015

NEWSLETTER 09-2015: ERBRECHTSREFORM 2015 - TEIL I

Den Anfang macht die Europäische Erbrechtsverordnung, die bereits im Jahr 2012 erlassen wurde und nun mit 17.08.2015 in Kraft treten wird. In weiterer Folge wird (zum überwiegenden Teil) mit 01.01.2017 das heuer durch den Nationalrat beschlossene Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 in Kraft treten.

 

Aufgrund des Umfanges der Änderungen werden wir Sie in zwei Teilen über die bevorstehenden Änderungen informieren. Im nachfolgenden Teil I finden Sie Informationen zur Europäischen Erbrechtsverordnung sowie zu den Änderungen im Bereich des Pflichtteilsrechtes ab 01.01.2017 im Zusammenhang mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015.

 

In Teil II, der am 21.08.2015 folgen wird, werden Sie Informationen zu allen weiteren Details des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 finden, welche ebenfalls ab 01.01.2017 in Geltung stehen werden.
 

RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RA DDr. Alexander Hasch