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13.09.2017

NEWSLETTER 09-2017: PRIVATKONKURS NEU: IN FÜNF JAHREN SCHULDENFREI

Am 28.06.2017 wurde im Nationalrat das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017, BGBL I Nr. 122/2017) beschlossen, mit dem die Insolvenzordnung (IO) das Gerichtsgebührengesetz (GebG), das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) und die Exekutionsordnung (EO) geändert werden. Schwerpunkt und Zielsetzung des Gesetzgebers lag auf der Erleichterung zur Erlangung der Restschuldbefreiung auch für die gescheiterten (Einzel-)Unternehmer oder vollkommen einkommenslosen Schuldnern, wobei die aus einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission im Regierungsentwurf übernommenen und aus den Medien bekannten Eckpunkte (Dauer des Verfahrens drei Jahre und Wegfall eines Quotenerfordernisses) so letztlich gegen den Widerstand der Gläubigervertreter nicht zur Gänze durchgesetzt werden konnten. Neben dem Schwerpunkt der Novelle im Privatinsolvenzrecht werden aus Anlass der Novelle in der IO noch weitere Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen, sowie auch einzelne Regelungen im GebG, IESG und der EO geändert bzw. adaptiert, auf welche Änderungen hier im Einzelnen aber nicht einzugehen ist.
 

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RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Stephan A. Binder