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30.10.2019

NEWSLETTER 09-2019: LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN UND IHRE FORMVORSCHRIFTEN

Letztwillige Verfügungen bedürfen der Einhaltung gewisser Formvorschriften, deren Beachtung unerlässlich für die Gültigkeit und Wirksamkeit derselben ist. Erst kürzlich hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) wieder mit den Formalitäten einer letztwilligen Verfügung, genauer gesagt einem Testament, auseinanderzusetzen. In seiner Entscheidung 2 Ob 19/19 m, veröffentlicht am 25.07.2019, beschäftigte sich der OGH mit der Frage, ob die Kopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testamentes mit im Original geschriebenen und unterschriebenen Änderungen, den gesetzlichen Anforderungen der Unterschriftlichkeit genügt.
 

In diesem Newsletter werden auch die Formvorschriften für Testamente im Allgemeinen in Erinnerung gerufen.
 

RA DDr. Alexander Hasch
RAA Mag. Maximilian Hofmaninger