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14.11.2023

NEWSLETTER 09-2023:RECHT AUF PFLICHTTEILSMINDERUNG DURCH PASSIVES VERHALTEN BEI DER KONTAKTAUFNAHME?

Das Pflichtteilsrecht sichert Ehegatten sowie Kindern einen Teil der Verlassenschaft zu. Das Gesetz sieht jedoch die Möglichkeit des Erblassers vor, den Pflichtteil unter bestimmten Umständen zu mindern bzw. sogar ganz zu entziehen.

 

Näheres dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Vanessa Rericha