20.08.2015
Es empfiehlt sich aufgrund der doch sehr einschneidenden Änderungen im Erbrecht, bestehende Testamente zu prüfen bzw. von Rechtsexperten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass eine bereits errichtete letztwillige Verfügung – in Form eines Testaments – letztlich tatsächlich dem letzten Willen entspricht.
Teil II präsentiert diese Änderungen.
RA Mag. Marlene Hauschka-Taferner
RA DDr. Alexander Hasch