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20.08.2015

NEWSLETTER 10-2015: ERBRECHTSREFORM 2015 - TEIL II

Es empfiehlt sich aufgrund der doch sehr einschneidenden Änderungen im Erbrecht, bestehende Testamente zu prüfen bzw. von Rechtsexperten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass eine bereits errichtete letztwillige Verfügung – in Form eines Testaments – letztlich tatsächlich dem letzten Willen entspricht.
 

Teil II präsentiert diese Änderungen.

 

RA Mag. Marlene Hauschka-Taferner
RA DDr. Alexander Hasch