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26.11.2019

NEWSLETTER 10-2019: AUFGRIFFSRECHTE IN DER INSOLVENZ UNZULÄSSIG?

Um sicherzustellen, dass die Gesellschafter einer GmbH "unter sich" bleiben und nicht etwa auf einmal ein "Fremder" durch Erwerb eines Geschäftsanteils neu in die Gesellschaft eintritt, ist es üblich in GmbH-Gesellschaftsverträgen entsprechende Bestimmungen über Aufgriffsrechte der bisherigen Gesellschafter zu vereinbaren. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haben die bisherigen Gesellschafter im Rahmen des Aufgriffsrechtes die Möglichkeit den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters zu übernehmen und diesen für den Geschäftsanteil abzufinden. In vielen Gesellschaftsverträgen wird ein solches Aufgriffsrecht vor allem für den Fall des Ablebens oder auch der Insolvenz eines Gesellschafters vereinbart. Mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen letzteres zulässig ist, beschäftigte sich das Oberlandesgericht Linz in seiner Entscheidung vom 27.08.2019 zu 6 R 95/19m.
 

Wie diese Frage vom OLG beantwortet wird und was dies letztlich für die Praxis bedeutet, erfahren Sie in diesem Newsletter.

 

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Josef Lehner