Seiten-Illustration

09.10.2014

NEWSLETTER 11-2014: ERBSCHAFTSSTEUER SPANIEN

In einer neuen Entscheidung verurteilt der EuGH Spanien wegen der Diskriminierung von Ausländern ohne Wohnsitz in Spanien.

Aufgrund dieser neuen Entscheidung können Österreicher, die in der Vergangenheit bereits Erbschaftssteuer in Spanien bezahlt haben, nunmehr bei der spanischen Finanzverwaltung die zu Unrecht bezahte Steuer zurückverlangen.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Dr. Alexander Lindner, Abogado