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29.09.2015

NEWSLETTER 11-2015: DER SCHUTZ VON GESCHÄFTSIDEEN

Abstrakte Ideen und Konzepte an sich sind nicht bzw. nur durch individuelle Geheimhaltungsvereinbarungen schützbar. Geschützt werden können jedoch durch gezielte Schutzrechtsanmeldungen deren Erscheinungsformen, Ausge­staltungen und einzelne Umsetzungsschritte. Durch eine individuell für das konkrete Geschäftsmodell erstellte Schutzrechtsstrategie, die geeignete Schutzrechtsregistrierungen beinhaltet und Aspekte des Urheber- und Wettbewerbsrechts mitberücksichtigt, kann ein umfassender und effektiver Schutz gegen potentielle Nachahmer geschaffen werden. Nähere Details finden Sie in der Langfassung unseres Newsletters.


RAA Mag. (FH) Mag. Florian Pum
RA DDr. Alexander Hasch