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03.11.2017

NEWSLETTER 11-2017: CROWDFUNDING AM PRÜFSTAND DES OGH

In seiner Entscheidung vom 24.08.2017 (4 Ob 110/17f) überprüfte der OGH die Zulässigkeit von Klauseln im Rahmen eines Crowdfunding Modells mit "qualifizierten Nachrangdarlehen" im Verbrauchergeschäft. Dabei kamen insbesondere die "Nachrangklausel", sowie Kündigungsfristen und der pauschalierte Schadenersatz bei frühzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages unter die Lupe.

Nähere Details finden Sie dazu in unserem aktuellen Newsletter.

RA Dr. Franz Guggenberger
RA Mag. (FH) Mag. Florian Pum