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12.12.2019

NEWSLETTER 11-2019: ÄNDERUNG DES WIRTSCHAFTLICHE EIGENTÜMER REGISTERGESETZES (WiEReG)

Auf Basis der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie ist im Jänner 2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Damit wurde die Verpflichtung von österreichischen Rechtsträgern (zB GmbHs, oder AGs) geschaffen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer in einem Register zu melden. Diese Verpflichtung zur Offenlegung, auch von Treuhandschaften, wird seitdem durch das Finanzamt mehr oder weniger rigoros mit Strafen sanktioniert, wenn nicht rechtzeitig Meldungen oder Änderungsmeldungen vorgenommen werden.

 

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber im Juli 2019 dieses Gesetz im Zuge des EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 novelliert.
 

Die näheren Details dazu finden Sie in unserem Newsletter.
 

RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA

RAA Mag. Alexander Milla