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05.11.2020

NEWSLETTER 11-2020: COVID-19 UND INSOLVENZANTRAGSPFLICHT

Trotz der vom Gesetzgeber verfügten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung der Unternehmen besteht nach wie vor die grundsätzliche Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Allerdings sind diese Voraussetzungen und auch die zu beachtenden Fristen durch gesetzliche Maßnahmen in Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten Auswirkungen (vorübergehend) geändert worden.
 

Die näheren Details, ob und wann ein Insolvenzantrag jedenfalls gestellt werden muss, finden Sie in unserem Newsletter.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Stephan Binder