15.12.2021
2022 wird die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes in zwei Etappen, nämlich mit 1. Jänner und 1. Juli 2022, in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund möchten wir nachstehend die wesentlichen Eckpunkte der Novelle darstellen.
In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die geplanten Änderungen im Detail.
RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Reinhard Kollros
RAA Mag. Elisabeth Stoiber