12.11.2014
Um der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Rechnung tragen zu können, wird bereits seit längerer Zeit an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet. Mit dem nunmehr vorliegenden Reformgesetz sollen klare und übersichtliche Regelungen geschaffen werden, die Antworten zu den wichtigsten Ordnungsfragen der Gesellschaft geben, sofern keine Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern getroffen werden.
Die neuen Regelungen sollen nunmehr mit 01.01.2015 in Kraft treten. Aus gegebenem Anlass werden im Langtext die wichtigsten Neuerungen zusammenfassend dargestellt.
RA DDr. Alexander Hasch
RAA Mag. Marlene Quass, MSc