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28.10.2016

NEWSLETTER 12-2016: KLIMAGERÄTE - DROHEN STRENGERE ERHALTUNGSPFLICHTEN DES VERMIETERS?

Zumal der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt vom Erstgericht nicht entsprechend erhoben wurde, blieb die endgültige Entscheidung hierüber letztlich offen, jedoch finden sich in dieser oberstgerichtlichen Entscheidung starke Anhaltspunkte dafür, dass einen Vermieter künftig diesbezügliche Maßnahmen treffen könnten. Diese Angelegenheit wurde an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Es bleibt somit abzuwarten, wie die Gerichte und letztlich der Oberste Gerichtshof nach Verfahrensergänzung tatsächlich entscheiden werden.
 

Vorerst liegt folgender Sachverhalt vor.

RA DDr. Alexander Hasch
RA Mag. Marlene Hauschka-Taferner