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14.12.2017

NEWSLETTER 12-2017: DAS 2. ERWACHSENENSCHUTZ-GESETZ

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), das bereits am 01.07.2018 in Kraft treten wird, wird das Sachwalterrecht bzw. Recht der Stellvertretung in Österreich vollkommen neu geregelt. Neben neuen Begrifflichkeiten (der Begriff der Sachwalterschaft wird zur Gänze abgeschafft und durch die gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung ersetzt) wird mit diesem Gesetz das gesamte Pflegschafts- und Sachwalterrecht von Grund auf reformiert.

 

Nähere Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
 

RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA
RAA Mag. Christoph Sailer